Theodor Fontane 'Grete Minde'.

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Theodor Fontane 'Grete Minde'.

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Theodor Fontane 'Grete Minde'.

Verlag Schuster & Co., Niedersedlitz
Erschienen: o.J. -(1943)
Einband: kartoniert.

Zustand: Deutliche Gebrauchsspuren.
Einband recht zerissen, jedoch keine losen Seiten.

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Grete Minde,

Tochter des alten Jakob Minde und seiner verstorbenen zweiten Frau, Halbschwester
von Gerdt Minde, dem Sohn aus erster Ehe. Ihre Mutter war eine Fremde, noch dazu
eine »Kathol’sche« und »Span’sche«, die der Vater aus Brügge in die protestantische
Altmark entführt hatte (1/8). Schönheit wie ›Fremdheit‹ der Mutter haben sich der
Tochter vererbt: Die zu Beginn der Geschichte knapp 14-jährige Grete ist ein hübsches
Kind, »sehr zart gebaut, und ihre feinen Linien, noch mehr das Oval und die Farbe
ihres Gesichts, deuteten auf eine Fremde« (1/6). Als der Vater kurz nach ihrer Ein-
segnung stirbt, ist sie der Kälte und Hartherzigkeit ihrer Schwägerin Trud schutzlos
ausgesetzt, die sie wie eine Dienstbotin hält. Trost findet sie bei ihrer alten Kinder-
frau Regine und bei Nachbarssohn Valtin Zernitz, der sie liebt. Sein Geständnis be-
dingungsloser Liebe gibt ihr, die sich von niemand geliebt glaubt, Kraft auszuharren
(vgl. 9/51). Sie erträumt sich eine »Welt der Freiheit und des Glückes« (10/53) und
sieht sich im Traum frei wie ein Vogel fliegen (12/62), gleichzeitig wächst in ihr ein
»immer bitterer und leidenschaftlicher aufgährende[r] Groll« gegen Bruder und
Schwägerin (10/53 f.). Nach einem heftigen Streit mit Trud Minde will sie Hals über
Kopf fort und überredet Valtin, mit ihr zu gehen. Sie kennt »ihre Macht über ihn«
(14/79). Drei Jahre ziehen sie mit einer Puppenspielertruppe durchs Land, bekommen
ein Kind, dann stirbt Valtin, nachdem er ihr das Versprechen abgenommen hat, ihren
Trotz zu überwinden, nach Hause zurückzukehren und ihren Bruder um Hilfe zu bitten.
Zuvor bekennt Grete sich schuldig vor ihm, ihn nicht genug geliebt und aus Eigensucht,
Haß und Ungeduld »um Glück und Leben gebracht« zu haben (15/86). Sie hält das ihm
gegebene Versprechen, kehrt mit ihrem Säugling nach Tangermünde zurück, aber der
Bruder verweigert ihr jegliche Hilfe. Als dann auch die Ratsversammlung der Stadt
unter Leitung von Bürgermeister Peter Guntz ihr nach »Tangermündisch Recht« den
Anspruch auf ein Erbteil versagt (19/111), verfällt sie dem Wahnsinn, setzt die Stadt
in Brand, bemächtigt sich des kleinen Sohnes ihres Bruders und stirbt mit ihm und
ihrem Kind im Feuer.

Die Heimatstadt der Mutter, Brügge, stand, wie die damaligen (das heutige Belgien
einschließenden) Niederlande insgesamt, seit 1556 unter spanischer Herrschaft; die
Bezeichnung der Mutter als »Span’sche« lässt vermuten, daß sie der Familie eines
Mitglieds der spanischen Besatzung entstammt.
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