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Wie alt waren majorenne und minorenne Kinder im 19. Jahrhundert,
und bezog sich diese Bezeichnung ausschließlich aufs Alter oder auch
auf den Familienstand ?
major - größer, volljährig.
minor - minderjährig.
Quelle: 'Latein I für Sippenforscher -
Grundriß der Genealogie.' Band 2. Starke Verlag:
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Die französischen Bezeichnungen 'mineur' und 'majeure' können
m.E. ganz allgemein "der/die jüngere" und "der/die ältere" heißen.
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Hilfreich beim Suchen der nachgelassenen Kinder eines Verstorbenen
ist der Hinweis, wieviele majorenne und/oder minorenne Kinder zurück
blieben.
Wie lange war man im 18. und 19. Jhdt. minderjährig/minorenn ?
Gab es ein festes Alter, wurden Männer und Frauen gleich behandelt,
waren früh Verheiratete automatisch eher mündig ?
Ulli Euent
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Hier ein hilfreicher Links zu deinen Fragen:
http://wiki-de.genealogy.net/Vollj%C3%A4hrigkeit
Die zitierte Vermutung sollte keinen auf die falsche Fährte locken.
Die Wörter bedeuten - genauso wie die veralteten deutschen Begriffe
majorenn und minorenn - volljährig bzw. minderjährig.
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> Wie alt waren majorenne und minorenne Kinder im 19. Jahrhundert, ...
In Dorflisten des 18. Jh. werden Kinder über 12 angegeben, bei den
Johannitern lag die Grenze zwischen Minorität und Majorität bei 16.
> und bezog sich diese Bezeichnung ausschließlich aufs Alter ?
Meines Wissens ja.
Gerd Schmerse
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Ich habe festgestellt, daß man majorenn und minorenn nicht unbedingt
an einem Alter festmachen kann. Oft werden so auch wirtschaftlich
selbstständige Kinder bezeichnet. Da kann die 25jährige Tochter, da
unverheiratet und noch bei den Eltern lebend, minorenn sein.
Martina Rohde
Ein Alter kann man, glaube ich, grundsätzlich nicht angeben. Ich habe
häufig festgestellt, das z. B. ältere Töchter (über 20), solange sie noch
im Hause lebten und nicht verheiratet waren, als minorenn geführt
wurden.
Martina Rohde
Nach meiner Erfahrung macht sich das nicht nur am gesetzlichen
Volljährigkeitsalter fest.
Majorenn = selbständig.
Minorenn = noch nicht selbständig, noch im Haushalt der Eltern lebend.
Das waren oft ältere, unverheiratete Töchter oder auch mal ein "alter"
Sohn, der Aufgrund geistiger Erkrankung sein Leben lang bei den Eltern
lebte.
Martina Rohde
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Das läßt sich so definitv nicht sagen. Ich habe gerade einen Eheeintrag
in der Pfalz gesehen, wo der 23jährige Bräutigam als minorenn einge-
tragen war.
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majorenne Kinder = volljährig
minorenne Kinder = nicht volljährig
Nach dem Reichsgesetz von 1875:
= Volljährigkeit nach vollendetem 21. Jahr = Ehemündigkeit
20 Jahre (Männer), 16 Jahre (Frauen),
aber bei ehelichen Kindern mit Einwilligung des Vaters
bis zum 25. Jahr (Söhne) bzw. 24 Jahr (Töchter).
Andreas Schneider
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Gernot Holstein schreibt:
Entstanden aus 'maior' (lat.) = größer, älter.
Majorenne Kinder sind die volljährigen, erwachsenen und mündigen
Kinder. Die minorennen Kinder sind logischerweise die minderjährigen.
Die Volljährigkeit trat damals noch mit der Vollendung des 21. Lebens-
jahres ein.
Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, daß die Mitglieder des Hohen-
zollernschen Königs- und Fürstenhauses bereits damals mit dem vollen-
deten 18. Lebensjahr volljährig wurden.
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maiorenn / majorenn, minorenn
Von lateinisch: maiorennis, minorennis.
Zusammengesetzte Wörter mit "-ennis", einem Adjektivsuffix von annus =
das Jahr, also = "-jährig, Jahres-, -jährlich", u. ä.
Aus "maior" = "größer, älter, bejahrter" und dem Suffix "-ennis"
Also ist die Bedeutung "(ausreichend) älter an Jahren, alt genug,
volljährig". Ebenso mit "minor" = kleiner, jünger. Also "jünger an Jahren,
noch nicht alt genug, minderjährig".
Aus zahlreichen KB-Einträgen über meine Ahnen aus dem Raum Halle /
Saale im 19. Jh. läßt sich schließen, daß sich diese Begriffe jeweils aus-
schließlich auf das Alter und damit auf die Volljährigkeit bezogen.
Majorenn, das zeigen auch die jeweiligen Altersangaben, war damals also
jemand, der 21 Jahre und älter war, darunter minorenn - gültig für den
Unstrut-Saale-Raum; in anderen Regionen konnte auch ein abweichendes
Volljährigkeitsalter geregelt sein.
Jürgen Fritsche
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