900.000 bis Ende 1955 umgesiedelt.

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900.000 bis Ende 1955 umgesiedelt.

Beitrag von -sd- »

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1.450 heimatvertriebene Landwirte wurden in den Nachkriegsjahren in
Schleswig-Holstein auf 24 000 ha Gesamtfläche angesiedelt
, wie aus einer
Mitteilung des Statistischen Landesamtes von Schleswig-Holstein hervorgeht.
Damit sind in Schleswig-Holstein fast 10 Prozent der etwa 15.000 im Bundes-
gebiet neu angesiedelten heimatvertriebenen Landwirte auf Pachthöfen
oder auf eigenem Besitz ansässig geworden.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 25. Januar 1952

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900.000 bis Ende 1955 umgesiedelt.
Keine Verzögerung der Umsiedlung
.


Das durch die Verordnung vom 13.02.1953 geregelte laufende Umsiedlungs-
programm sieht die Umsiedlung von 150.000 Personen aus den Ländern
Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in die übrigen Länder des
Bundesgebiets vor. Von dem für die Durchführung dieses Programms benö-
tigten insgesamt 37.500 Wohnungen waren nach dem Stand vom 31.03.1954
bereits rund 32.000 Wohnungen (das sind rund 85 v. H. des Gesamtbedarfs)
entweder bezugsfertig (rund 11.000) oder im Bau befindlich (rund 19.000)
oder aber bewilligt (rund 2.000). Es ist deshalb — auch nach den Erklärungen
der Länder — mit der termingemäßen Durchführung dieses Programms bis
Ende 1954 zu rechnen. Die Weiterführung der Umsiedlung wird durch eine
dem Kabinett in Kürze zugehende Verordnung geregelt werden. Sie sieht
die Umsiedlung weiterer 165.000 Personen vor. Ihre Durchführung erfor-
dert die Bereitstellung von rund 350 Millionen DM nachstelliger Wohnungs-
baumittel durch den Bund. Von diesen stehen 150 Millionen DM, nämlich
75 Millionen DM Wohnraumhilfemittel 1954 gemäß Verfügung des Präsi-
denten des Bundesausgleichsamts vom 26.01.1953 und 75 Millionen DM
Bundeshaushaltsmittel 1954 und 1955 in Übereinstimmung mit dem
Beschluss der Konferenz der Wohnungsbauminister der Länder vom
16.10.1953 zur Verfügung.

Quelle: Ostpreußen-Warte, Juli 1954.

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Der Stand der Umsiedlung. Vierte Anordnung des Bundes.

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat eine Verordnung zugeleitet, durch die
die Umsiedlung weiterer 165.000 Vertriebener und Flüchtlinge aus den Haupt-
flüchtlingsländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in die übrigen
Länder der Bundesrepublik gesetzlich angeordnet werden soll. Diese gesetzliche
Umsiedlungsanordnung ist die vierte seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes
für die Bundesrepublik. Sie regelt den letzten Abschnitt des Umsiedlungspro-
gramms der Bundesregierung, mit dem die Phase der Improvisation und der
nur caritativen Flüchtlingshilfe abgelöst und eine sinnvolle, auf die Wiederher-
stellung des gestörten Bevölkerungsgleichgewichts ausgerichtete Bevölkerungs-
verteilung eingeleitet wurde. Mit der Durchführung dieses Programms werden
915.000 Vertriebene und Flüchtlinge aus den Hauptflüchtlingsländern in die
übrigen Länder der Bundesrepublik umgesiedelt.

Das Umsiedlungsprogramm 1949/1955 sieht eine Umsiedlung von 217.500
Vertriebenen und Flüchtlingen aus Bayern, 268.000 aus Niedersachsen und
429.500 aus Schleswig-Holstein vor. Davon wurden bis Ende Juni 1954 aus
Bayern insgesamt 163.000 Menschen umgesiedelt, davon 65.800 nach Baden-
Württemberg, 500 nach Bremen, 1.400 nach Hamburg, 9.000 nach Hessen,
50.400 nach Nordrhein-Westfalen und 36.500 nach Rheinland-Pfalz. Nieder-
sachsen gab bisher 182.700 Vertriebene und Flüchtlinge im Rahmen der Um-
siedlung ab, davon die meisten nach Nordrhein-Westfalen (87.500). Baden-
Württemberg (47.100) und Rheinland-Pfalz (32.300) Schleswig-Holstein war
an diesem Umsiedlungsprogramm bisher mit 306.600 Personen beteiligt.
142.400 Vertriebene und Flüchtlinge kamen nach Nordrhein-Westfalen,
93.700 nach Baden-Württemberg und 43.700 nach Rheinland-Pfalz.

Mit der Durchführung des Gesamtprogramms wird bis zum Ende des Jahres 1955
mit einem Überhang in das Jahr 1956 gerechnet werden müssen. Zur Durchführung
dieses Programms werden etwa 230.000 Wohnungen benötigt. Zum Bau dieser
Wohnungen trägt der Bund mit rund 1,3 Milliarden DM nachstelliger Finanzierungs-
mittel bei. Zusammen mit den von den Aufnahmeländern zu beschaffenden Ersten
Hypotheken und Restfinanzierungsmitteln werden für den Bau der benötigten
Wohnungen rund 3,3 Milliarden DM aufgebracht werden müssen.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 18. September 1954

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900.000 Volksdeutsche aus Ost- und Südosteuropa umgesiedelt.

Informationen zur staatlich gelenkten Umsiedlung (zur sogenannten
"Heimholung ins Altreich") 1939-1944:

http://ahnen-navi.de/ahna-bilder/fibel- ... 2_crop.jpg
http://ahnen-navi.de/ahna-bilder/fibel- ... 3_crop.jpg


Quelle: 'Fibel zur Deutschlandfrage', Band I.
Seiten 32 und 33 / Verfasser: Theodor Bierschenk.
Herausgeber: Bund der Vertriebenen. 1962.

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357.018 Heimatvertriebene umgesiedelt.

Seit Beginn der Umsiedlungsaktion am 1. April 1949 bis Ende Oktober
1955 wurden 357.018 Heimatvertriebene von Schleswig-Holstein in die
Flüchtlingsaufnahmeländer des Bundesgebietes umgesiedelt. 177.951
von ihnen hat allein Nordrhein-Westfalen aufgenommen und 98.354
Umsiedler fanden in Baden-Württemberg eine neue Heimat.

Quelle: Ostpreußen-Warte, Dezember 1955.

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30 Millionen für Lagerauflösung.

Auf Vorschlag von Bundesminister Prof. Dr. Oberländer hat sich Bundes-
finanzminister Dr. Schäffer bereit erklärt, die ursprünglich vorgesehenen
10 Millionen DM für die Lagerauflösung auf 30 Millionen DM und entspre-
chend die Zahl der Lagerinsassen, die auf diese Weise menschenwürdigen
Wohnraum erhalten sollen, von 10.000 auf 30.000 zu erhöhen.

Das Räumungsprogramm wird Lager in den Flüchtlingsländern Bayern,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein umfassen. Der Bundesfinanzminister
wurde davon überzeugt, daß die beschleunigte Räumung noch vorhandener
Lager nicht nur eine aus sozial- und wohnungspolitischen Gründen dringend
notwendige Maßnahme ist, sondern auch den öffentlichen Haushalt in
beachtlichem Umfange entlasten kann, denn angesichts der schlechten
baulichen Verfassung der Lager erreichen Lagerneubauten oder Instand-
setzungskosten oft den Beitrag, der zum Neubau von Wohnungen für die
Lagerinsassen aufgewandt werden muß.

Quelle: Ostpreußen-Warte, Juli 1954.


Noch 283.086 in Massenquartieren.

Zehn Jahre nach dem Krieg gibt es in der Bundesrepublik noch 2.573 Lager,
in denen 283.086 Menschen leben, bei denen es sich meist um Empfänger
von Kriegsfolgehilfe handelt, teilt der Reichsbund der Kriegs- und Zivil-
geschädigten in Bonn mit. Mehr als 100 dieser Lager sind Massenquartiere,
die mit 500 bis zu 1.000 Insassen belegt sind. In den übrigen Lagern
leben zwischen 20 und 500 Menschen.

Quelle: Ostpreußen-Warte, Dezember 1955.

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Vertriebenen-Landwirte in Bayern.

München. Nach einer Mitteilung des Bayerischen Statistischen Landesamtes
wurden Ende 1955: 8900 landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe
in Bayern festgestellt, die in das Eigentum von Vertriebenen übergegangen
sind. Etwa 50 Prozent dieser Betriebe gelten als mittelbäuerliche Betriebe.
Alle zusammen umfassen eine Fläche von knapp 90 000 Hektar.

Quelle: Ostpreußen-Warte, Mai 1956

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900.000 bis Ende 1955 umgesiedelt.

Beitrag von -sd- »

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Die Umsiedlung der Heimatvertriebenen im Bundesgebiet.

Das mit der Führung der Statistik für Bundeszwecke beauftragte Amt in Wiesbaden
gibt nähere Einzelheiten über die Umsiedlung der Heimatvertriebenen im Bundes-
gebiet während des Jahres 1949 bekannt. Danach wurden bis zum 31.12.1949 aus
Schleswig-Holstein 15.200 (47,2 v. H. der Gesamtzahl der Umsiedler), aus Nieder-
sachsen 8.998 (26,0 v. H.) und aus Bayern 7.967 (24,8 v. H.) umgesiedelt. Diese
wurden von Württemberg-Hohenzollern mit 26.386 (82,1 v. H.), von Baden mit 5.675
(17,6 v. H.) und von Rheinland-Pfalz mit 104 (0,3 v. H.) aufgenommen. Durchschnitt-
lich 73,2 v. H. der umgesiedelten Haushaltungsvorstände, von denen 70,7 v. H. in
ihrem bisherigen Aufenthaltsgebiet arbeitslos waren (in Bayern sogar 80,5 v. H.),
wurden von ihren Ehefrauen begleitet. Fast 25 v. H. aller Umsiedler sind Ostdeutsche,
die vorwiegend aus Bayern kamen. Selbstverständlich waren die voll einsatzfähigen
Jahrgänge zwischen 25 und 65 Jahren mit 44,5 v. H. weitaus am stärksten an der
Umsiedlung beteiligt; die Altersgruppe unter 15 Jahren erreichte 33,4 v. H., die Jahr-
gänge zwischen 15 und 25 18,9 v. H., und nur 3,2 v. H. waren über 65 Jahre alt.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 20. Juli 1950

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900.000 bis Ende 1955 umgesiedelt. Keine Verzögerung der Umsiedlung.

Das durch die Verordnung vom 13. Februar 1953 geregelte laufende Umsiedlungs-
programm sieht die Umsiedlung von 150.000 Personen aus den Ländern Bayern,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein in die übrigen Länder des Bundesgebiets vor.
Von dem für die Durchführung dieses Programms benötigten insgesamt 37.500
Wohnungen waren nach dem Stand vom 31.03.1954 bereits rund 32.000 Wohnungen
(das sind rund 85 v. H. des Gesamtbedarfs) entweder bezugsfertig (rund 11.000)
oder im Bau befindlich (rund 19.000) oder aber bewilligt (rund 2.000). Es ist deshalb
— auch nach den Erklärungen der Länder — mit der termingemäßen Durchführung
dieses Programms bis Ende dieses Jahres zu rechnen. Die Weiterführung der Um-
siedlung wird durch eine dem Kabinett in Kürze zugehende Verordnung geregelt
werden. Sie sieht die Umsiedlung weiterer 165.000 Personen vor. Ihre Durchführung
erfordert die Bereitstellung von rund 350 Millionen DM nachstelliger Wohnungsbau-
mittel durch den Bund. Von diesen stehen 150 Millionen DM, nämlich 75 Millionen
DM Wohnraumhilfemittel 1954 gemäß Verfügung des Präsidenten des Bundesaus-
gleichsamtes vom 26.01.1953 und 75 Millionen DM Bundeshaushaltsmittel 1954
und 1955 in Übereinstimmung mit dem Beschluß der Konferenz der Wohnungsbau-
minister der Länder vom 16.10.1953 zur Verfügung.

Quelle: OSTPREUSSEN-WARTE, Juli 1954

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Die Umsiedlung von weiteren 135.000 Heimatvertriebenen und Flüchtlingen
aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sieht eine
Verordnung vor, die die Bundesregierung jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat.
Die Gesamtzahl der Umgesiedelten würde sich damit auf 1.050.000 erhöhen.

365.000 Heimatvertriebene aus Schleswig-Holstein sind bisher in andere
Bundesländer umgesiedelt worden.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 28. April 1956

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365.500 aus Schleswig-Holstein umgesiedelt.

Nach der Übersicht vom 30. April 1956 über die Umsiedlung von
Heimatvertriebenen aus Schleswig-Holstein in die Aufnahmeländer
sind in der Zeit vom 1. April 1949 bis 30. April 1956 365.500
Personen umgesiedelt worden, und zwar nach Baden-Württemberg
98.932, Bremen 2.190, Hamburg 26.784, Hessen 8.787, Nordrhein-
Westfalen 183.708 und Rheinland-Pfalz 45.189.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 16. Juni 1956

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67.210 Heimatvertriebene aus Schleswig-Holstein sind in der Zeit
vom 1. April bis zum Mai 1956 nach anderen Bundesländern umgesiedelt
worden. Fast 185.000 von ihnen kamen nach Nordrhein-Westfalen, rund
100.000 nach Baden-Württemberg.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 7. Juli 1956

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Die Zahl der Vertriebenen im Bundesgebiet stieg nach Angaben amtlicher
Stellen bis zum 1. Oktober 1957 auf 9,086 Millionen. Der Vertriebenen-Anteil
betrug zu diesem Zeitpunkt 17,9 Prozent der Wohnbevölkerung. Hinzu
kommen noch nahezu 184.000 Vertriebene, die in West-Berlin leben und
8,2 Prozent der West-Berliner Bürgerschaft ausmachen.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 15. März 1958

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Über 902.000 Heimatvertriebene und Flüchtlinge wurden bis zum Jahresende
1957 in andere Bundesländer umgesiedelt. Das "Umsiedlungssoll" war damit
zu 85,9 Prozent erfüllt. Die meisten Umsiedler, nämlich über 391.000, kamen
aus Schleswig-Holstein. Es folgten Niedersachsen mit nahezu 280.000 Umsied-
lern und Bayern mit über 231.000. Nordrhein-Westfalen nahm in den vergan-
genen Jahren die meisten Umsiedler auf: 434.146 Menschen. Es folgen Baden-
Württemberg mit über 256.000 und Rheinland-Pfalz mit 121.000 Personen.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 15. März 1958

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Rund 4,8 Millionen Vertriebene sind noch nicht vollkommen eingegliedert.
Bundesvertriebenenminister Oberländer erklärte in Kiel, die Vertriebenen-
frage sei zu einem Prüfstein dafür geworden, ob der Mensch im Mittelpunkt
stehe oder nicht. Im letzten Jahr seien im Bundesgebiet etwa 370.000
Vertriebene eingegliedert worden.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 15. März 1958

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Umsiedlungsgesetz vom 22. Mai 1951.

Beitrag von -sd- »

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40.000 von 200.000 Umsiedlungen.

Aus der ersten Quote des Umsiedlungsgesetzes vom 22. Mai 1951 sind bis zum
29. Februar 1952 insgesamt 40.063 Umsiedlungen erfolgt, 10.246 davon nach
dem gelenkten Verfahren in Transporten, 21.803 in Einzelumsiedlungen und 8.014
im ungelenkten Verfahren. Es verbleibt ein Rest von 159.937, der nach bindenden
Zusagen der Länder in diesem Jahre zusammen mit einem Teil der zweiten Quote
in Höhe von 100.000 übernommen werden soll. Die höchsten Soll-Erfüllungen weist
Hamburg mit 86,3 v. H., Hessen mit 77,5 und Rheinland-Pfalz mit 66,4 v. H. auf.
Württemberg-Hohenzollern hat 29,1, Baden 25,9, Bremen 20,2, Württemberg-
Baden erst 16,7 und Nordrhein-Westfalen 6,2 v. H. erfüllt. Im Bundesvertriebenen-
ministerium rechnet man auf Grund der von den Bundesbeauftragten vorliegenden
Berichten damit, daß mit Beginn der wärmeren Jahreszeit die Umsiedlungszahlen
stark ansteigen werden.

Veröffentlichungsdatum und Quelle sind nicht bekannt.

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Neue Aufnahmequoten für Spätaussiedler und Flüchtlinge.

Beitrag von -sd- »

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Neue Aufnahmequoten für Spätaussiedler und Flüchtlinge.

Die Vertriebenenminister aller Bundesländer haben im Grenzdurchgangslager
Friedland den „Verteilerschlüssel", nach dem die Zuwanderer und Flüchtlinge
aus der Sowjetzone und die Aussiedler aus den deutschen Ostgebieten auf
die einzelnen Bundesländer verteilt werden, neu geregelt. Im Anschluß an die
Konferenz teilte Bundesvertriebenenminister Oberländer mit, es sei gelungen,
ohne Widerstände den neuen Schlüssel festzusetzen, der vom 1. Januar bis
zum Jahresende 1958 gelten werde.

Der Anteil des Landes Nordrhein-Westfalen ist von 36,5 auf 32,7 Prozent ge-
senkt worden, ebenfalls der Baden-Württembergs von 18,5 auf 15,5 Prozent,
der West-Berlins von 8 auf 5,1 und der Schleswig-Holsteins von 2,2 auf 1,9
Prozent. Die übrigen Länder, darunter vor allem Bayern mit einer Steigerung
von 6,5 Prozent auf 12,9 Prozent, müssen in Zukunft mehr Aussiedler und
Zuwanderer aus der Zone als bisher aufnehmen. Der Anteil Hamburgs stieg
von 3,1 Prozent auf 3,9, der Niedersachsens von 6,5 auf 7,6 und der Bremens
von 1,2 auf 1,3 Prozent, Rheinland-Pfalz wird statt 7,3 Prozent 8,1 und Hessen
8 statt 7.2 Prozent Menschen aufzunehmen haben. Die Quote des Saarlandes,
drei Prozent, blieb unverändert.

Bundesminister Oberländer erläuterte, daß ein Prozent dieses Schlüssels bei
einem gleichbleibenden Zugang an Aussiedlern und Zuwanderern, wie bisher,
etwa dreitausendfünfhundert bis viertausend Menschen bedeutet. Der Bund
werde in Zukunft den Ländern die Hälfte der jeweiligen Wohnungsbaukosten
für Aussiedler und Zuwanderer zur Verfügung stellen. Diese Summe sei nach
dem Durchschnitt einer vierköpfigen Familie festgesetzt worden.

Der Bundesratsausschuß für Flüchtlingsfragen hat den Beschlüssen zugestimmt.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 25. Dezember 1957

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Re: 900.000 bis Ende 1955 umgesiedelt.

Beitrag von -sd- »

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Wohnungsbau für Aussiedler.

Die Bundesregierung hat den Ländern jetzt erneut erhebliche Sondermittel – und
zwar 216,5 Millionen DM als Darlehen und 16,2 Millionen DM als Zinszuschüsse —
zum Wohnungsbau für Flüchtlinge und Aussiedler zur Verfügung gestellt. Berück-
sichtigt werden damit die restlichen rund 73.800 Flüchtlinge und Aussiedler, die
im Rechnungsjahr 1959 eingewiesen wurden.

Zum Wohnungsbau für weitere rund 50.000 Flüchtlinge und Aussiedler des Jahres
1959 stehen den Ländern besondere Bundesmittel bereits seit dem 17. Dezember
1958, teils bereits seit dem 5. März 1956 zur Verfügung.

Nach wie vor übernimmt der Bund zugunsten von je vier Flüchtlingen und Aus-
siedlern die Finanzierung der halben durchschnittlichen Baukosten einer Wohnung
im öffentlich geförderten Wohnungsbau des jeweiligen Aufnahmelandes. In der
allgemeinen Umstellung der öffentlichen Wohnungsbauförderung auf die soge-
nannte Mischfinanzierung, die aus der Gewährung von öffentlichen Darlehen und
von Aufwendungsbeihilfen für Kapitalmarktmittel besteht, stellt der Bund den
Ländern jetzt jedoch 40 Prozent der Gesamtkosten einer Wohnung als Darlehen
zur Verfügung und verbilligt weitere 10 Prozent für die Dauer von fünf Jahren
um 6 Prozent durch Zinszuschüsse. Der verteilte Zuschußbetrag von 16,2 Milli-
onen DM stellt den entsprechenden Bundeszuschuß für fünf Jahre dar.

Mit der Zuteilung der Sondermittel des Bundes werden die Länder verpflichtet,
die entsprechenden Flüchtlinge und Aussiedler möglichst bald endgültig und zu-
mutbar unterzubringen. Diese Menschen brauchen jedoch nicht erst in den mit
den Sondermitteln geförderten Neubauwohnungen, sondern sollen in möglichst
großem Umfange auch in vorhandenen Wohnungen, die in der Regel billiger
und meist auch früher verfügbar sind, untergebracht werden.

Soweit die Unterbringung in vorhandenen Wohnungen vollzogen oder sicherge-
stellt ist, sind die bereitgestellten Sondermittel in entsprechender Höhe im
Rahmen des allgemeinen Wohnungsbaues zu verwenden; sie kommen in erster
Linie Bauwilligen zugute, die nachweislich dafür Sorge getragen haben, daß
begünstigte Flüchtlinge und Aussiedler in geeignetem Wohnraum untergebracht
wurden und werden. Wird ein solcher Nachweis nach der Bewilligung der Sonder-
mittel für Wohnungen, die zur unmittelbaren Vergabe an Flüchtlinge und Aus-
siedler bestimmt und deshalb für diesen Personenkreis gebunden sind, vom
Bauherrn erbracht, so entfällt die Bindung. Diese Wohnungen stehen dann
auch anderen Wohnungsbewerbern zur Verfügung.

Endphase der Umsiedlung.

Die Umsiedlung der Vertriebenen aus den Hauptflüchtlingsländern der Bundes-
republik in andere Bundesländer ist jetzt in ihre Endphase getreten. Nach der
jüngsten Statistik des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegs-
geschädigte sind bis zum 30. Juni dieses Jahres insgesamt 980.551 Vertriebene
umgesiedelt worden. Damit sind die insgesamt vier Programme, die die Umsied-
lung von 1,05 Millionen Menschen vorsehen, zu 93,4 Prozent erfüllt worden.
69 449 Menschen aus dem genannten Kreis müssen jetzt noch umgesiedelt werden.

Noch abgeben müssen Schleswig-Holstein 37.285 Umsiedler, Niedersachsen
18.703 und Bayern 13 461. Untergebracht werden müssen noch 34.264 Umsiedler
in Nordrhein-Westfalen, 15.772 in Baden-Württemberg, 8.598 in Hamburg, 5.816
in Hessen, 3.047 in Rheinland-Pfalz und 1.952 in Bremen.

Quelle: OSTPREUSSEN-WARTE, Oktober 1960

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Rund eine Million Binnen-Umsiedler.

Beitrag von -sd- »

Rund eine Million Binnen-Umsiedler
Im Zeitraum von 1949 bis zum 31. Dezember 1959 sind insgesamt 971 953 Vertriebene, Flüchtlinge
und Evakuierte aus den Hauptflüchtlingsländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern in
andere Bundesländer umgesiedelt worden. Damit sind die vier Umsiedlungsprogramme, die
insgesamt 1,05 Millionen Menschen erfassen, zu 92,6 Prozent erfüllt worden. Jetzt müssen noch
78 047 Menschen umgesiedelt werden.
Die meisten Umsiedler hat Schleswig-Holstein abgegeben, nämlich mit 404 675 Personen 41,6
Prozent der Gesamtzahl. Mit 315 798 Umsiedlern oder 32,5 Prozent folgt das Land Niedersachsen,
während das Land Bayern 251 480 Menschen — das sind 25,9 Prozent der Gesamtzahl der
Umsiedler — abgegeben hat.
Unter den Aufnahmeländern steht Nordrhein-Westfalen mit 479 990 Umsiedlern an der Spitze; es
muss jetzt noch für 39 910 Vertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte im Rahmen der
Umsiedlungsprogramme Platz schaffen. Das Land Baden-Württemberg, das 267 590 Umsiedler
aufgenommen hat, erwartet noch 17 210 Personen. Im Lande Rheinland-Pfalz haben 122 722
Menschen eine neue Heimat gefunden; weitere 3278 werden folgen. In Hamburg sind 54 479
Umsiedler untergebracht worden; 9671 werden noch einströmen. In Hessen leben von den
Umsiedlern 33 771, während 6779 noch zuziehen werden. In Bremen wurden 13 401 eingewiesen;
2099 Umsiedler werden noch erwartet.
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Rund eine Million Binnen-Umsiedler.

Beitrag von -sd- »

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Rund eine Million Binnen-Umsiedler.

Im Zeitraum von 1949 bis zum 31. Dezember 1959 sind insgesamt 971.953 Vertriebene, Flüchtlinge
und Evakuierte aus den Hauptflüchtlingsländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern in
andere Bundesländer umgesiedelt worden. Damit sind die vier Umsiedlungsprogramme, die insge-
samt 1,05 Millionen Menschen erfassen, zu 92,6 Prozent erfüllt worden. Jetzt müssen noch
78.047 Menschen umgesiedelt werden.

Die meisten Umsiedler hat Schleswig-Holstein abgegeben, nämlich mit 404.675 Personen 41,6
Prozent der Gesamtzahl. Mit 315.798 Umsiedlern oder 32,5 Prozent folgt das Land Niedersachsen,
während das Land Bayern 251.480 Menschen — das sind 25,9 Prozent der Gesamtzahl der Umsiedler
— abgegeben hat.

Unter den Aufnahmeländern steht Nordrhein-Westfalen mit 479.990 Umsiedlern an der Spitze; es
muß jetzt noch für 39.910 Vertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte im Rahmen der Umsiedlungs-
programme Platz schaffen. Das Land Baden-Württemberg, das 267.590 Umsiedler aufgenommen
hat, erwartet noch 17.210 Personen. Im Lande Rheinland-Pfalz haben 122.722 Menschen eine
neue Heimat gefunden; weitere 3.278 werden folgen. In Hamburg sind 54.479 Umsiedler unter-
gebracht worden; 9.671 werden noch einströmen. In Hessen leben von den Umsiedlern 33.771,
während 6.779 noch zuziehen werden. In Bremen wurden 13.401 eingewiesen; 2.099 Umsiedler
werden noch erwartet.

Quelle: OSTPREUSSEN-WARTE, April 1960

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