Was bedeutet der Begriff 'Einsasse' ?

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Was bedeutet der Begriff 'Einsasse' ?

Beitrag von -sd- »

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Dietmar Blum schrieb:
Ein Einsasse ist "Stadtbewohner ohne Bürgerrecht"
Siehe hier: https://familienforschung.de.tl/Begriffe.htm

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Das ist durchaus eine Erklärung. Für Landbewohner dürfte sie
aber wohl weniger zutreffen. Deshalb anschließend hier noch
die Erläuterungen von Fritz Verdenhalven in
'Familienkundliches Wörterbuch', Verlag Degner&Co. 1992:
"Einsasse (-sesse) = Schutzverwandter = höriger Freier,
der sich unter den Schutz eines Herren begab und dafür
einen bestimmten Zins leistete; Freigelassener, der nicht
die volle Freiheit erhielt
..."


Aus welchem Jahr stammt hier die Eintragung "Einsasse" ?
Es scheint, der Begriff hat im Laufe der Jahre eine Wandlung
erfahren.

Heinz Radde

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