Gratialist / Gratialbesitzer / Gratialhüfner / Gratialhübner

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Gratialist / Gratialbesitzer / Gratialhüfner / Gratialhübner

Beitragvon -sd- » 27.02.2021, 09:28

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Der Begriff bezeichnet den Besitzer von Land, das diesem wegen
besonderer vorangegangener Verdienste von seinem jeweiligen
Landesherren meist zinsfrei verliehen wurde.

Siehe auch > Gratialhüfner /- Hübner.

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Hier ist eine Erklärung aus dem Buch 'Was waren unsere Vorfahren ?'
Amts-, Berufs- und Standesbezeichnungen aus Altpreußen.
Gesammelt und erläutert von Kurt von Staßewski und Robert Stein.
Königsberg (Pr) 1938

Sonderschrift Nr. 18 des Vereins für Familienforschung in Ost- und
Westpreußen e.V.

GRATIALIST (Gratialbesitzer): Nutznießer eines ihm vom König oder
Bischof aus Gnaden verliehenen Gutes. Die Verleihungsfrist dieser
nur im Ermland und in Westpreußen vorkommenden Besitzungen
galt entweder auf 30 Jahre oder auf Lebenszeit oder bis aufs dritte
Geschlecht. Vgl. Tenutar.

TENUTAR: Inhaber eines Landguts im polnischen Westpreußen.
Der T. (tenutarius possessor) war entweder Pächter mit 3jährigem,
seltener 2jährigem Kontrakt (poln. tenutariusz = Pächter) oder Nutz-
nießer eines ihm vom Könige eingeräumten Vorwerks. Vgl. Gratialist.

GRATIAL siehe auch Fremdwörterduden.

Heinz Muhsal

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