Begriffsbestimmung 'Doppelbauernhofbesitzer'.

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Begriffsbestimmung 'Doppelbauernhofbesitzer'.

Beitragvon -sd- » 04.10.2017, 20:54

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Begriffsbestimmung Doppelbauernhofbesitzer.

> Ich denke eher, daß es sich bei dem Doppelbauernhof um einen
> Zweihüfner handelt. Dies dürfte ein größerer Bauernhof gewesen
> sein. Die Einheit Hufe ist nicht eindeutig in ganz Deutschland.
> Soweit ich aus der Erinnerung sagen kann, ist eine Hufe zwischen
> 25 und 40 ha ? oder Morgen ?

Morgen

> groß. Ich denke, daß man dies unter Google oder wickipedia nachsehen
> kann. In Brandenburg sind mir auch Dreihüfner und Vierhüfner begegnet.

Nicht ganz korrekt: 2 Hufen ist der Standard, 3 und 4 kommt vor - aber das
sind
keine Doppelbauern - im Gegenteil: 1 Hüfner sind Halbbauern
oder Kossäten
.

Gerd Schmerse ( + im Dezember 2011 verstorben. Siehe:
viewtopic.php?f=303&t=4768

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Beides wäre plausibel ? Wirklich ?

zu 1): Es erscheint mir nicht sehr wahrscheinlich, daß wenn jemand zwei
Sachen besitzt, er als Doppelsachenbesitzer bezeichnet wird.

zu 2): Wenn der Bauernhof zwei Bauern gehört, dann wird man keinen der
der beiden als alleinigen Besitzer ausweisen, sondern jeden als
Bauernhof-Anteilsbesitzer ausweisen.

Ich denke, daß 3) wohl die passendste Erklärung sein könnte:

Wenn Leute Häuser bauen, dann bauen sie Einzelhäuser, Doppelhäuser,
Reihenhäuser. Ich möchte vermuten, daß der gute Mann es nicht bei
einem für eine Wirtschaft ausreichenden Bauernhof belassen hat, sondern
gleich für mindestens einen Nachkommen plante und baute. Das Wohn-
haus war ein Doppelhaus, und auch alles andere war wahrscheinlich au-
sgelegt darauf, daß zwei Bauern damit was auch immer konnten.

Wirkliche Klarheit wirst Du wahrscheinlich nur dann erhalten, wenn Du
bei dem zuständigen Grundbuchamt vorbeistiefelst und Dir dort Lage-
pläne und Baupläne zu dem betreffenden Anwesen ansiehst.

Siegfried Rambaum

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