Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz.

Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz.

Beitragvon -sd- » 30.08.2020, 07:53

--------------------------------------------------------------------------------------

Wir erkunden ein Land, das es nicht mehr gibt, aber in Geschichte,
Kultur und Natur fortlebt: das Herzogtum Mecklenburg-Strelitz,
1701 aus dem Land Stargard und dem Fürstentum Ratzeburg ent-
standen, 1934 politisch-administrativer Bereinigung geopfert.

--------------------------------------------------------------------------------------

Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz.

Von den zweihunderteinundvierzig Quadratmeilen des Schweriner
Landes fielen um 1840 hundert auf Domänen und weitere hundert
auf die großen Güter, der bescheidene Rest kam auf Bürger und
Bauern.

In Mecklenburg-Strelitz erreichten die Domänen fast die Hälfte des
Landes, das an sich nur dreiundfünfzig Quadatmeilen groß war. Von
der übrigen Hälfte kamen zwei Drittel auf ritterschaftliche Güter, so
daß also die Bürger und Bauern sich mit einem Sechstel des Bodens
begnügen mußten.

Die Leibeigenschaft war zwar 1820 endlich aufgehoben worden,
aber die Landarbeiter und kleinen Handwerker lebten in so ge-
drückter Stellung, daß Mecklenburg-Strelitz eine unverhältnis-
mäßig hohe Zahl von Auswanderer stellte.

Besser sah es in Mecklenburg-Schwerin unter der kurzen Regierung
von Paul Friedrich und, seit 1842 unter der langen Regierung des
Großherzogs Friedrich Franz II. aus. Dafür sorgte schon die hanse-
atische Tradition und Sonderstellung der See- und Handelsstadt
Rostock und die Bedeutung ihrer alten Universität.

Quelle: Edwin Redslob 'Die Welt vor hundert Jahren'.

--------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------

WIKIPEDIA-Informationen:

Das (Teil-) Herzogtum Mecklenburg-Schwerin war über Jahrhunderte eine
wesentliche Teilherrschaft im Besitz der Herzöge zu Mecklenburg (ab 1815
Großherzöge von Mecklenburg). Zugleich blieb Mecklenburg-Schwerin bis
zum Ende der Monarchie Teil und administrative Einheit des mecklenbur-
gischen Gesamtstaates.

Umgangssprachlich bezeichnete man zu verschiedenen Zeiten als
Mecklenburg-Schwerin die Summe verschiedener Teilherrschaften unter
der Regentschaft der gleichnamigen Linie des mecklenburgischen Fürsten-
hauses, zuletzt das 1701 formierte (Teil-) Herzogtum, ab 1815 (Teil-) Groß-
herzogtum Mecklenburg-Schwerin, das 1918 als Freistaat Mecklenburg-
Schwerin erstmals politische Selbständigkeit erlangte. 1934 erfolgte unter
nationalsozialistischem Druck die Wiedervereinigung der beiden Frei-
staaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz zum Land
Mecklenburg, das nach geringfügigen Gebietsbereinigungen heute den
Hauptteil des Landes Mecklenburg-Vorpommern bildet.


Mecklenburg-Strelitz, verkürzt bisweilen Strelitz oder Strelitzer Land genannt,
war von 1701 bis 1918 ein (Teil-) Herzogtum des mecklenburgischen Gesamt-
staates ohne eigene Legislative. Als administrativ getrennte Teile des mecklen-
burgischen Staates waren die beiden (Teil-) Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin
und Mecklenburg-Strelitz bis 1806 Reichslehen und Teilstaaten des Heiligen
Römischen Reichs Deutscher Nation. Nach dem Ende des Reichs, infolge
Standeserhöhung durch den Wiener Kongress 1815, wurden beide Teile des
nunmehr souveränen Herzogtums Mecklenburg zum Großherzogtum, 1867
zugleich zu Bundesstaaten des Norddeutschen Bundes und durch die Deutsche
Reichsgründung 1871 Länder des Deutschen Kaiserreiches.

---------------------------------------------------------------------------------------------------
Benutzeravatar
-sd-
Site Admin
 
Beiträge: 6347
Registriert: 05.01.2007, 16:50

Zurück zu Pommern - 'Das Land am Meer'.

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste