Aussiedlung durch Familienzusammenführung.

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Aussiedlung durch Familienzusammenführung.

Beitragvon -sd- » 01.02.2019, 12:05

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Aus den deutschen Ostgebieten unter fremder Verwaltung und aus Südost-
europa haben sich nach amtlichen Berichten insgesamt 253.100 Deutsche
(ohne Verurteilte, Zivilinternierte und Kriegsgefangene) zur Aussiedlung nach
Deutschland gemeldet. Davon sind 3.000 aus dem sowjetisch besetzten Ost-
preußen, 178.000 aus den unter polnischer Verwaltung stehenden Gebieten,
59.000 aus der Tschechoslowakei, 1.100 aus Rumänien und 22.000 aus
Jugoslawien. Es sind überwiegend Personen, die eine Aussiedlung durch
Familienzusammenführung anstreben.

Quelle: OSTPREUSSEN-WARTE, August 1955

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29.000 Deutsche kamen aus den deutschen Ostgebieten.
"Familienzusammenführung" in die DDR soll Mitte 1957 beendet werden.


Nach einer Meldung der rotpolnischen Nachrichtenagentur PAP sind in den
Jahren 1952 bis 1956 im Rahmen der Familienzusammenführung insgesamt
29.000 Personen aus Polen und den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten
nach West- und Mitteldeutschland ausgesiedelt worden. Im Jahre 1956 sind
davon 5.500 Personen in die Sowjetzone ausgesiedelt worden. Die Aktion der
Familienzusammenführung in die DDR soll Mitte 1957 beendet sein. Die PAP-
Agentur meldet ferner, daß die Familienzusammenführung, die sich bisher
nur auf die engsten Familienangehörigen erstreckte, nun auch auf allein-
stehende Deutsche ausgedehnt werden soll. Es würden auch "individuelle
Ausreisegenehmigungen" erteilt werden, jedoch müsse der Ausgesiedelte
dann selbst die Transportkosten tragen.

Wie die polnische Presse in Oberschlesien ergänzend meldet, haben die
polnischen 'Städtischen Nationalräte' in Hindenburg, Beuthen, Gleiwitz sowie
in Tarnowitz und Lublinitz, wo sich ebenfalls noch Deutsche befinden, damit
begonnen, die Listen derjenigen Deutschen zusammenzustellen, die nach
Deutschland ausreisen wollen. In diesen Städten entscheiden nach einer
neuen Verordnung vom 1. Dezember 1956 die 'Städtischen Nationalräte'
direkt über die Anträge und nicht mehr die Wojewodschafts-Behörden
oder Regierungsdienststellen in Warschau.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 19. Januar 1957

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