Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Grenze.
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. Juli 1975 verbindlich
festgelegt, daß die jenseits der Oder-Neiße-Grenze liegenden
Gebiete, auch durch die Ostverträge, nicht aus der Zugehörig-
keit zu Deutschland entlassen und fremder Souveränität unter-
stellt worden sind.
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. Juli 1975 verbindlich
festgelegt, daß die jenseits der Oder-Neiße-Grenze liegenden
Gebiete, auch durch die Ostverträge, nicht aus der Zugehörig-
keit zu Deutschland entlassen und fremder Souveränität unter-
stellt worden sind.
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