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Nach Gehör.

BeitragVerfasst: 13.02.2023, 18:21
von -sd-
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Nach Gehör. Der Pfarrer hat das so aufgeschrieben, wie man ihm das gesagt
hat.

Es gibt dazu viele Beispiele (Familiennamen): Jott und Gott, Juhl und Guhl,
Jaap und Gaab, Jau und Gau, Jörke und Görke, usw.

Zumeist wurde das in solchen Fällen spätestens gegen Ende des 19. Jahr-
hunderts (amtsgerichtlich) geklärt, wie der Name zu schreiben war.
Vorher gab es meines Wissens keine Richtlinien.

Klaus Euhausen, Hennigsdorf.

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