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Entnazifizierung / Belastungskategorien:
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Das 'Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus' vom 5. März 1946
formulierte fünf Gruppen, in die die über 18-jährigen Deutschen eingestuft wurden.
Die Kontrollratsdirektive Nr. 38 (Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern,
Nationalsozialisten und Militaristen und Internierung, Kontrolle und Überwachung von
möglicherweise gefährlichen Deutschen) vom 12. Oktober 1946 war (..) ein Versuch,
ein einheitliches Vorgehen der Alliierten im Umgang mit Kriegsverbrechern und bei
der Entnazifizierung zu erreichen.
Zur gerechten Beurteilung der Verantwortlichkeit und der Hinzuziehung zu Sühne-
maßnahmen' wurden fünf Gruppen gebildet:
Hauptschuldige
Belastete (Aktivisten)
Minderbelastete (Bewährungsgruppe)
Mitläufer
Entlastete (Personen der vorstehenden Gruppen, die vor einer Spruchkammer
nachweisen konnten, dass sie nicht schuldig waren).
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