Volljährigkeit.

Volljährigkeit.

Beitragvon -sd- » 18.07.2022, 19:01

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Wann waren um 1850 Mädchen / Jungen in der Provinz Posen volljährig ?

Hier findest du ausführliche Informationen:
http://wiki-de.genealogy.net/Vollj%C3%A4hrigkeit

Bei Wikipedia fand ich folgendes:

In Deutschland erlangt man die Volljährigkeit mit der Vollendung des
18. Lebensjahres. Dies ist in § 2 des BGB geregelt. [1]

Damit wird man voll geschäftsfähig und erhält das passive Wahlrecht.
Das aktive Wahlrecht erlangt man, unabhängig von der Festlegung der
Volljährigkeit, mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (Art. 38 (2) GG).

[2] Strafrechtlich wird man zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag
als Heranwachsender angesehen, auf den das Jugendstrafrecht oder
das allgemeine Strafrecht angewendet werden kann. Außerdem darf
die volljährige Person ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder des
Familiengerichts heiraten.

Die Volljährigkeit (auch Großjährigkeit oder Majorennität) wurde in
Deutschland durch das Reichsgesetz vom 17. Februar 1875 auf 21 Jahre
festgelegt. Seit dem 1. Januar 1900 regelte dies das Bürgerliche Gesetz-
buch (BGB), § 2, gleichen Inhalts. Weiterhin legte § 3 fest, daß durch
das Personenstandsgericht Personen, die das achtzehnte Lebensjahr
vollendet hatten, die Volljährigkeit zugesprochen werden konnte; Rechte
und Pflichten ergaben sich dementsprechend schon früher. Vor 1875
trat sie in vielen Gegenden Deutschlands erst mit 25 Jahren ein.

Am 1. Januar 1975 wurde das Alter der Volljährigkeit in der Bundesre-
publik Deutschland von zuvor 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt. In
der DDR war dies bereits am 17. Mai 1950 mit dem Gesetz über die
Herabsetzung des Volljährigkeitsalters geschehen.

Holger M. Schultz

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