Zustimmung der Eltern bei Heirat volljähriger Kinder ?

Zustimmung der Eltern bei Heirat volljähriger Kinder ?

Beitragvon -sd- » 05.03.2022, 10:33

---------------------------------------------------------------------------------

Bei einem 31jährigen Bräutigam ist im KB des 19. Jahrhunderts
angegeben, daß der Vater schriftlich die Zustimmung zur Heirat
erteilt hat. War die Zustimmung der Eltern auch bei volljährigen
Kindern ohne Altersbegrenzung nötig
?


Das war wohl tatsächlich so.
Im Preußischen Allgemeinen Landrecht (1794) steht:

| ZWEYTER THEIL
| Erster Titel
| Von der Ehe
|
| Erster Abschnitt
| Von den Erfordernissen einer gültigen Ehe
| [...]
| der Einwilligung des Vaters.
|
| §. 45. Kinder aus einer Ehe zur rechten Hand können sich, ohne
| Einwilligung ihres leiblichen Vaters, nicht gültig verheirathen. |
| §. 46. Auch solche Kinder, die schon verheirathet gewesen, ingleichen
| Söhne, die der väterlichen Gewalt entlassen, und Töchter, die über
| vier und zwanzig Jahre alt sind, so wie Kinder aus einer Ehe zur
| linken Hand, müssen die väterliche Einwilligung nachsuchen.

Quelle: http://www.smixx.de/ra/Links-F-R/PrALR/pralr.html

> und was konnten die Kinder unternehmen, wenn die Eltern
> mit der Heirat nicht einverstanden waren ?

Das interessiert mich auch - allerdings konnte ich dazu nichts finden.

Bernd Niemann, Bamberg

---------------------------------------------------------------------------------
Benutzeravatar
-sd-
Site Admin
 
Beiträge: 6347
Registriert: 05.01.2007, 16:50

Zurück zu Basiswissen

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste