Durch Patenschaften als Geschwister ausgewiesen.

Durch Patenschaften als Geschwister ausgewiesen.

Beitragvon -sd- » 10.02.2022, 19:23

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Alpermann schreibt häufig "durch Patenschaften als Geschwister
ausgewiesen". Wie darf man das verstehen ?


Am besten überhaupt nicht !

Alpermann nimmt an, daß Gleichheit des Familiennamens
eines Taufpaten mit
--- entweder dem Familiennamen des Vaters,
--- oder dem Mädchennamen der Mutter

ein eindeutiger Hinweis auf nahe Geschwisterschaft sei. Die
Vermutung liegt nahe, aber sie braucht doch nicht zutreffend
sein. Denn es könnte sich ja auch um Bruder / Schwester, Onkel /
Tante, Cousin / Cousine, Nichte / Neffe eines Elternteils oder
des Täuflings handeln.

Wenn nur Patenschaften als Beleg für die Behauptung von
'Geschwister' beigezogen werden, so reicht das allein nicht aus.
Ich habe einen Fall, in dem ein bestimmter Herr Pate bei allen
Kindern eines anderen Herrn stand. Und obgleich ich aufgrund
anderer Indizien weiß, daß die beiden miteinander nicht nur
den Nachnamen teilen, sondern auch miteinander verwandt
sind, würde es mir nie im Traum einfallen, aus einem ständigen
Taufpaten einen Bruder zu machen. Das wäre in meinen Augen
nicht 'Familien-Forschung', sondern 'Familien-Spekulation'.

Siegfried Rambaum

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Für mich sind die Paten lediglich ein Hinweis auf eine Verwandtschaft,
die es aber in jedem Fall mit konkreten Angaben zu überprüfen gilt.

Brita Storbeck

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