Bestattungsgebühren.

Bestattungsgebühren.

Beitragvon -sd- » 02.08.2021, 10:09

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Gebühren für Beisetzungen.

Es gab in den Pfarreien "Gebührenordnungen". Je nach Höhe der bezahlten
Gebühren wurde die Beisetzung ausgestaltet. Diese Gebühren fielen dem
Geistlichen zu und waren ein Bestandteil seines Einkommens. Entsprechend
verhielt er sich bei den Bestattungen ... (kurz, lang oder länger).

Helmut Wolter

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Je nachdem, was die Hinterbliebenen bestellten / bezahlten, wurde nur
eine kurze Danksagung am Grab, mit Glockengeläut oder mit Predigt,
Glockengeläut und Gesang (meist der Schulchor) beerdigt.

Gisela Langfeldt

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Ganz verweigern konnte man die Amtshandlungen nicht, wohl aber die
"Ausschmückungen" wie Predigt, Geläut und Orgelspiel. In der Gegend,
wo ich jetzt wohne (ehemaliges Königreich Hannover) klagten die Pfarrer
im 18. Jahrhundert, daß sie auf den Gebühren oft sitzen bleiben. Dem-
nach wurde erst im Nachhinein bezahlt – oder auch nicht. Das gab / gibt
es auch in der katholischen Kirche. Sieh mal nach unter dem Schlagwort
"Stolgebühren", da gibt es eine Menge interessanter Hinweise. Das sind
Gebühren für Amtshandlungen, bei denen der Priester eine Stola trug.
In diesem Zusammenhang steht auch der "Pfarrzwang", der die Gemeinde-
glieder an die Kirche gebunden hat, in der sie getauft wurden. So konnte
der Pastor sicher sein, daß ihm diese Gebühren auch zuflossen. Sie waren
schließlich Bestandteil seines Einkommens, seiner Versorgung. Ich habe
öfters gelesen, daß es hieß, der Vollbauer gibt so und so viel, der Halb-
bauer hatte andere Gebühren zu zahlen und der Kossat noch weniger,
es war gestaffelt.

Ulli Euent

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Gebühren für kirchliche Amtshandlungen.

Beitragvon -sd- » 13.08.2021, 09:10

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So heißt es in einer Kirchenchronik aus der Provinz Posen:

"Für die Erlaubnis zur öffentlichen Beerdigung seiner Frau, die am 14.
verstorben war, mußte Pastor von Geißler dem Pleban 4 Species-Taler
bezahlen." (Im Jahr 1722).

Weiter: "... einigten sich die Einwohner mit den Kirchenvorstehern
über ihren Beitrag zur Abgabe an den Pleban und zahlten für eine
Taufe 2 Floren, für eine Trauung 2 Tympfe und für ein Begräbnis
1 Tympf." (Im Jahr 1732).

Marcus

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