Heiratserlaubnis durch Justizamt.

Heiratserlaubnis durch Justizamt.

Beitragvon -sd- » 27.06.2021, 10:41

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Justizamt gibt Heiratserlaubnis.

Da die 3. Ehe schon kurz nach der 2. Ehe geschlossen worden ist,
glaube ich, daß die Justiz deshalb ihre Zustimmung gegeben hat,
weil die 3. Ehe noch innerhalb der "sogenannten Trauerzeit von 1 Jahr",
also vom Todestag der 2. Ehefrau bis zur 3. Heirat, vollzogen wurde.
Dies war nach hessischen Recht zu der von Dir genannten Zeit nur
zulässig, wenn z. B. minderjährige Kinder vorhanden waren, für die
niemand im Hause war, der für diese sorgen konnte. Dann durfte
der Vater dieser Kinder vor Ablauf der einjährigen Trauerzeit wieder
heiraten, denn ein Zusammenleben ohne Trauschein war zur
damaligen Zeit nicht erlaubt.

Bernhard Sommerlade

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Der gerichtliche "Consens" war, wie ich festgestellt habe, immer dann
erforderlich, wenn Kinder aus der jeweiligen Ehe vorhanden waren, um
das Erbe zu regeln.

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Alle Antworten liefen im Prinzip auf einen Grund hinaus.
Der Tip mit dem Preußischen Landrecht war goldrichtig:

"§. 18. Sind aus einer vorhergehenden Ehe Kinder vorhanden,
welche wegen minderjährigen Alters, oder sonst, sich selbst nicht
vorstehen können: so muß deren gesetzliche Abfindung nachgewiesen;
oder doch ein Erlaubnißschein des vormundschaftlichen Gerichts
vor der Trauung beygebracht werden."

Das Preußische Landrecht trat 1794 in Kraft und kommt dann
hier wohl voll zur Anwendung.

Norbert Seyer

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