Heiratsalter / Heiratserlaubnis bei Militärdienst.

u.a. Personenbezogene Unterlagen militärischer Herkunft bis 1945.
Fragen nach Vorgängen zum Diensteintritt, Dienstzeiten usw.

Heiratsalter / Heiratserlaubnis bei Militärdienst.

Beitragvon -sd- » 18.06.2021, 18:02

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Wie wurde es bei der Preußischen Armee mit dem Heiratsalter der
Soldaten gehandhabt ? Gab es feste Bestimmungen oder Anweisungen
bezüglich des Alters, auch wenn eine biologische Notwendigkeit vorlag ?
Mußte der Soldat eine Genehmigung seiner Vorgesetzten einholen ?

Lothar Wagner

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27. November 2005

> Aber war es nicht so, daß Soldaten zum Heiraten die Genehmigung
> des Königs brauchten (der sie meistens verweigerte).

Ja, das wird oft so erzählt.
Tatsache ist: Heiratserlaubnis erteilte die personalberarbeitende
Stelle: das war für Offiziere der König, für die Soldaten der anderen
Dienstgradgruppen der Regimentskommandeur.

Geheiratet werden sollte, wenn der Mann eine Familie sicher ernähren
konnte; denn dafür trug er die Verantwortung. Dazu mußte man schon
seine Berufsausbildung abgeschlossen oder den väterlichen Bauernhof
übernommen und seinen Wehrdienst absolviert haben.
Das führt dann zu 27 Lebensjahren.
Als Richtschnur galt - bis hin zur Reichswehr in Friedenszeiten - :
27 Jahre alt.
Mitnichten wurde Offizieren die Hochzeit meistens verweigert.
Überliefert, weil immer wieder gern gelesen, sind nur die Kommentare /
Randnotizen Friedrichs des Großen, z. B. "Nein, der Kerl soll durch den
Säbel, nicht durch die Scheide sein Glück machen !" Aber auch:
"Von jetzt an kann der Kerl so oft heiraten, wie er will !"

Ulrich Schroeter *)

*) verstarb am 13. April 2015

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Das ist ein sehr interessantes Dokument. Freilich geht es hier um einen
Rittmeister, also einen Offizier, der auch eine Heiratserlaubnis benötigte.
Mit ziemlicher Sicherheit wird es zwischen Mannschaften und Offizieren
in der damaligen Zeit große Unterschiede gegeben haben. Man wird
auch sicherlich schon von der Zeit her unterscheiden müssen. Vor 1807
gab es in Preußen eine Armee, die hauptsächlich aus Söldnern, also
Berufssoldaten, bestand. Danach änderte sich das durch die
Stein-Hardenbergschen Reformen zur Wehrpflicht, wobei diese für
Berufssoldaten auf zwölf Jahre verlängert werden konnte (Zwölfender
genannt). Während die Wehrpflichtigen nach drei Jahren zurück in ihr
"Berufsleben" gingen, wurden diejenigen, die zwölf Jahre gedient hatten,
vom Staat übernommen. Sie wurden dann als Zöllner, Grenzaufseher,
Torkontrolleure und sogar als Lehrer an Dorfschulen eingesetzt.
Ob es möglich war, während der dreijährigen Wehrpflicht zu heiraten,
bezweifle ich. Auf jeden Fall durften die Zwölfender aber heiraten.

Bernd Görtz

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Hallo Dieter, ich freue mich wenn es auch für Deine Fälle zutrifft,
und Du kannst es gerne übernehmen. Gruß, Bernd


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Als Zwölfender werden beim Militär Soldaten bezeichnet, die eine
mindestens zwölfjährige Dienstzeit abgeleistet haben. Bereits in der
preußischen Armee, aber auch bei der Reichswehr und der Wehr-
macht, konnte damit ein Anspruch auf Versorgung mit einer Stelle
im öffentlichen Dienst erworben werden. Quelle: Wikipedia

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