Selbstanzeige wegen falscher Namensführung.

Woher stammt mein Name ?

Selbstanzeige wegen falscher Namensführung.

Beitragvon -sd- » 10.09.2021, 17:24

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Selbstanzeige wegen falscher Namensführung bis 31. Dezember 1954 straffrei.

Wer bis zum 31. Dezember 1954 durch Selbstanzeige erklärt, daß er einen falschen Namen
getragen habe, geht nach den Bestimmungen des Amnestiegesetzes vom 17. Juli straffrei
aus. Darauf weist der Bundesinnenminister hin.

Nach dem Zusammenbruch waren viele Personen unter falschem Namen untergetaucht. Von
der Möglichkeit, durch Selbstanzeige bis zum 31. März 1950 Straffreiheit zu erlangen, ist
nur in ganz wenigen Fällen Gebrauch gemacht worden. Nach der jetzt eingetretenen end-
gültigen Beruhigung der Verhältnisse kann jeder, ohne sich der Gefahr der Strafverfolgung
auszusetzen, seine Personalangaben beim Einwohnermeldeamt berichtigen.

Mit einer Fristverlängerung ist aber nicht zu rechnen. Das Amnestiegesetz vom 17. Juli
bietet also eine letzte Gelegenheit, die Personalangaben zu berichtigen.

Quelle: OSTPREUSSISCHE NACHRICHTEN, Folge 9, September 1954

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