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Bestände des ehemaligen Berlin Document Centers (BDC) – von Marc Plessa
Im ehemaligen 'Berlin Document Center' wurden nach dem Zweiten Weltkrieg u. a. die Personalakten der NSDAP-Mitglieder und der SA- und SS-
Angehörigen zusammengeführt. Hierbei wurden unter der Bezeichnung 'SS Enlisted Men' (SSEM) personenbezogene und alphabetisch sortierte Einzelvorgänge von verschiedenen SS-Dienststellen, vorrangig jedoch der Waffen-SS, zusammengetragen. Die Akten stammen hauptsächlich aus
der Besoldungsstelle der Waffen-SS in Dachau, dem SS-Hauptfürsorge- und Versorgungsamt, dem Ergänzungsamt der Waffen-SS, der SS-Entlas-
sungsstelle Schleißheim sowie verschiedenen weitere SS-Einheiten. Typische Dokumente in diesem Bestand sind die SS-Stammkarten, Besoldungs-
unterlagen, Wehrstamm-, Sold- und Gesundheitsbücher, "rassische" Untersuchungskarten und SS-Bewerbungs- und Aufnahme-Unterlagen. Inwiefern
diese für die genealogische Forschung relevant sind, hängt vom Einzelfall ab. Deutlich ergiebigere Informationen kann man bei den Akten des
Rasse- und Siedlungshauptamts-SS (RuSHA) mit ca. 240.000 Akteneinheiten erwarten. Hierin befinden sich teilweise umfangreiche SS-Ahnentafeln,
da man als SS-Angehöriger seine "arische" Herkunft mindestens bis vor 1800 belegen mußte. Teilweise war auch der sogenannte "große Arier-
nachweis" erforderlich, so daß die "arische" Abstammung bis vor 1750 nachgewiesen werden mußte. Diesen Ariernachweis mußte man auch für
die Ehefrau erbringen.
Hiermit liegt demzufolge ein Aktenbestand vor, der zu einem Zeitpunkt entstanden ist, als die ostpreußischen Kirchenbücher und Standesamt-
sunterlagen trotz einiger Verluste im Ersten Weltkrieg und verschiedener früherer Ereignisse noch weitgehend erhalten waren. Es handelt sich
hier zwar um Sekundärquellen, diese sind aber als glaubwürdige, mit "Prüfstempel" versehene Quellen anzusehen. In Deutschland sind die Akten
im Original verfügbar, wenn vollständige Angaben zum Namen, Vornamen sowie zum Geburtsdatum des Betroffenen bekannt sind. Die Benutzung
unterliegt aber dem Bundesarchivgesetz § 5. Insbesondere der Absatz 2 ist hier ein häufig unüberwindbares Hindernis ("Archivgut des Bundes,
das sich auf natürliche Personen bezieht, darf erst 30 Jahre nach dem Tode der Betroffenen durch Dritte benutzt werden. Ist das Todesjahr
nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 110 Jahre nach der Geburt des Betroffenen.")
Es handelt sich aber um ein deutsches Gesetz. Im Ausland sieht es wieder etwas anders aus. Das führte mich dazu, doch etwas über die Grenze
zu sehen, denn wer hatte das Archivgut bis Mitte der 90er Jahre in den Händen ? Die US-Amerikaner ! Freundlicherweise wurden die oben
genannten Akten verfilmt. Die Mikrofilme sind in Washington D.C. ins Nationalarchiv gelangt und dort relativ leicht verfügbar. Wenn ich in
Deutschland eine Akte kopiert haben möchte, erhalte ich die Unterlagen nach einem aufwendigen Verfahren (Nachweis des berechtigten Inter-
esses und der Voraussetzungen des § 5 Bundesarchivgesetz) zu den üblichen Gebührensätzen. Vergleichbare Kosten fallen an, wenn ich einen
Ahnenforscher in Washington D.C. beauftrage. Ein großer Vorteil ist aber, daß man in Washington D.C. direkt Zugriff auf das Register zu den
Beständen hat und somit nach Familiennamen suchen kann. In Deutschland kann man nur nach Einzelpersonen suchen lassen.
Einen Wermutstropfen gibt es aber: Die Bestände des BDC sind nicht identisch mit den Beständen des Bundesarchivs I, da hier weitere Personal-
unterlagen aus Archiven der ehemaligen DDR eingeflossen sind, die in Washington D.C. nicht vorliegen.
Quelle: http://www.historische-masurische-verei ... iene32.doc
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