Zur Unterschiedlichkeit von Standesamtsregistern.

Zur Unterschiedlichkeit von Standesamtsregistern.

Beitragvon -sd- » 08.01.2020, 18:40

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Monika fragte:

Ich bin dabei, meine Standesamtsunterlagen von ancestry auszuwerten
und habe mal eine grundsätzliche Frage. Es gibt verschieden bezeichnete
Bücher: Erstregister, Zweitregister, zurückgeführte Erstregister und
als Erstregister bestimmte Zweitregister.

Welche Informationen kann man von den verschiedenen Registern erwarten ?
Der Text ist überall gleich, im Erstregister sind die Unterschriften original,
im Zweitregister Abschriften. Welche Unterschiede gibt es noch ?
Wie ist das mit den Beischriften ?
Wodurch unterscheiden sich die beiden anderen Arten ?
Was ist ein zurückgeführtes Erstregister ?


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Es gab die Hauptregister / Erstregister als grundsätzlich ersten wichtigsten
Eintragungsort. Dazu wurden Kopien (Nebenregister) gefertigt als Sicherheit.

Dazu gibt es Sammelakten, welche Beipapiere zu den jeweiligen Ereignissen
enthalten, z.B. die Meldungen zu Sterbefällen, die auf die Heiratsurkunden
geschrieben werden sollten, die Totenscheine, die Aufgebote ...

Beischreibungen wurden normalerweise auf den Hauptregistern vorgenommen,
nicht Nebenregistern / Zweitschriften.

ABER: Im Zweiten Weltkrieg wurden Bücher ausgelagert und sind z.B. nach
dem Krieg nicht in den Westen zurückgegeben worden. Daher mußte man dann
die Zweitregister benutzen, die vor Ort blieben.

Sind die Hauptregister wirklich Kriegsverlust o.ä. wurden die Zweitregister zu
Hauptregistern erklärt, weil es eben nichts anderes mehr gab. Im anderen Fall
tauchten die Hauptregister dann wieder auf und man hat diese "zurückgeführt".

Ich hoffe, ich habe das halbwegs richtig erklärt, man möge mich berichtigen,
wenn was falsch ist.

Man sollte - wenn vorhanden - beide Register ansehen.
Ich glaube, bei "Ost"-Standesämtern hat man so gut wie keine Zweitregister.
"Brauchen wir nicht mehr, kann weg ..." Ähnlich bei den Sammelakten.
Wurden oft als nicht erhaltenswürdig eingestuft, weil man argumentierte, daß
die Angaben daraus alle in den Urkunden stehen. Was aber ja nicht stimmt.

Martina Rohde

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