In Genealogie-Mailinglisten tauchen immer mal wieder Fragen zum
Themenkomplex 'Krug / Braukrug / Erbkrug' auf. Um Fragenden und
auch Ahnungslosen "auf die Sprünge" zu helfen, sind m. E. solche
Antworten und Texte wie die nachfolgenden hilfreich und eventuell
auch weiterführend.
Dieter Sommerfeld, Hamburg
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Ein 'Krüger' ist Besitzer eines Kruges, eines Dorfgasthauses.
Durfte er diesen Krug vererben, war er Erbkrüger.
Hatte er eine Brauberechtigung, war er Braukrüger.
Hartmut
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Braukrüger müßte m.E. jemand sein, der braut und ausschenkt,
etwa Brauereiausschank.
Wolfgang Maeschig
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Ein Krüger ist ein Gastwirt, Inhaber einer Gaststätte.
Ein Erb- und Braukrüger konnte dazu noch vererben
und hatte das Recht zum Bierbrauen
Josef Gitzen
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Ich habe mich in der Vergangenheit viel mit Krügen (Gastwirtschaften) beschäftigt.
Etliche alte Krüge werden in Akten und Grundbüchern als 'Erb- und Braukrüge'
bezeichnet. Es gibt auch andere Hinweise darauf, daß in diesen Häusern lange
Zeit Bier gebraut und ausgeschenkt wurde. Gleichzeitig gab es auf den Gutshöfen
dieser Dörfer trotzdem noch eine zweite Braustätte, zumeist auch noch eine
Brennerei.
Mir ist bekannt, daß es für alle diese Dinge, also fürs Ausschenken, fürs Brauen,
fürs Brennen, fürs Beherbergen (Übernachtung), usw, i. d. R. eigene / gesonderte
Konzessionen gab.
Wer kennt sich mit den Krügen auf dem Lande aus ? Meine Fragen: Wenn ein Krug
immer nur "Krug" genannt wird, und nie "Brau-Krug", kann man dann davon aus-
gehen, daß dort nicht gebraut wurde (es kein Brau-Zubehör / keine Brauanlage gab),
das Bier also "von außen" kam ?
Es handelt sich um den alten Krug in Nieder Neuendorf
(an der Fähre nach Heiligensee), ca. 7 Kilometer nördlich der Stadt Spandau.
Wie war das in anderen Dörfern ? (ggf. in anderen kleinen Dörfern in der Nähe
von größeren Städten ?) Hat da jemand Erfahrungen ?
Jeder Hinweis ist willkommen.
Klaus Euhausen
16761 Hennigsdorf a. H. (Brandenburg, Deutschland)
E-Mail: euhausen (at) aol.com
Familienkunde/Regionalgeschichte:
http://www.euhausen-klaus.de/regionalgeschichte
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Moin Dieter. Klar, darfst Du (bei mir auch mit Wohnort und E-Mail-Adresse).
Das Thema interessiert mich auch. Das deutsche Rechtswörterbuch
verweist auf diese Quellen zum Thema 'Krugrecht':
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd ... IGKEIT-1.0
In der Nähe finden sich andere Begriffe, ich würde ab 'Krug'
alphabetisch lesen
https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/d ... ex=lemmata
Das ist natürlich eher der großräumige Ansatz ohne Detailbezug zum
Havelland. Es scheint aber Krüge ohne Braurecht gegeben zu haben,
denn hier wird erwähnt, daß z. B. Stahnsdorf einen Krug mit Braurecht
hatte:
https://books.google.com/books?id=fGtKB ... ht&f=false
Meine Suche: Brauereien in Alt-Ruppin um 1800.
Amtsbrauer Joh. Matthias KUPFER (KUPPER) oo PAUL und
Amtsbrauerknecht Joh. Heinrich KUPFER oo 1815 BREDOW.
Utz-Uwe Haus
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Ist ok. Utz