Urteil gegen 'genealogie.de'.

Moderator: -sd-

Urteil gegen 'genealogie.de'.

Beitragvon -sd- » 18.02.2009, 23:50

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29. Juli 2007

Abo-Falle www.genealogie.de
Webseite www.genealogie.de lockt Nutzer in die Abo-Falle.

Teure Ahnenforschung.


Schamlos ausgenutzt wird derzeit der Wissensdurst von Internetnutzern, berichtet die
Verbraucherzentrale Brandenburg http://www.vzb.de/UNIQ118311248009966/link4A.html

Die Webseite www.genealogie.de wirbt mit der vermeintlich kostenlosen Möglichkeit,
die eigene Familiengeschichte zu recherchieren. Zugang zu der Datenbank erhielte man,
sobald man seine persönlichen Daten angeben würde. Mit dieser Registrierung schließt
der Nutzer jedoch ein einjähriges kostenpflichtiges Abo der Seite ab. Der Hinweis darauf
versteckt sich ganz unten auf der Webseite - für den Nutzer auf den ersten Blick nicht
zu erkennen.

Die Verbraucherzentrale betont, daß diese Art der Kundengewinnung unzulässig ist
und auf diese Weise geschlossene Verträge ungültig sind. Die Kostenpflicht von Internet-
services muß für jeden Nutzer klar erkennbar sein - und darf nicht in den AGBs oder unter-
halb des Textes versteckt werden.

Geschädigte sollten den gestellten Rechnungen unbedingt widersprechen und sich
an eine Verbraucherberatungsstelle http://www.verbraucherzentrale.de/ in der Nähe
wenden.

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18. Februar 2009

Urteil gegen 'genealogie.de' - Verbraucherschutz im Internet.

Ich möchte auf ein Urteil gegen 'genealogie.de' hinweisen, welches vom 5. Februar 2009 ist.
In einigen Mailinglisten wurde hierüber viel diskutiert und es herrschte noch eine gewisse
Unklarheit hinsichtlich der Mahnbescheide von 'genealogie.de'

http://www.verbraucherschutz.tv/aktuell ... ealogie.de

Fritz Loseries
Mailingliste für Mitglieder der GFW/BSW
GFW-L@genealogy.net


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5. Februar 2009

Urteil gegen 'genealogie.de'.

Wir erinnern an dieser Stelle noch einmal an der Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt
gegen einen Betreiber von bekannten Abofallen im Internet. Auch wenn es zweifelhaft ist,
ob die geforderte Rückerstattung der Gewinne durchgesetzt werden kann, so bietet das
Urteil abgezockten Internet-Usern doch die Argumentationen, um gegen Rechnungen
z.b. von 'gedichte-server.de' oder 'genealogie.de' erfolgreich vorzugehen.

Hauptgrund für das Urteil: Die Seiten erwecken den Anschein, als sei die Nutzung kostenlos,
wer darauf reinfällt, hat ein kostenpflichtiges Abo am Hals und “verschläft” in aller Regel die
irgendwo ganz klein gedruckte Rücktrittsfrist. Das Gericht wertete dies als vorsätzliche
Täuschung - daher ist das richtungsweisend für weitere Entscheidungen, die garantiert folgen
werden.

Sollten Betreiber von Abzockerseiten gegen alle Erwartungen offizielle Mahnbescheide
beantragen und widerrufende User vor Gericht bringen, so dürfte es auf Basis dieses Urteils
schwer werden, den Rechtsanspruch auf die Geldforderung zu wahren. Damit sinkt auch
wieder die Gefahr, daß solche billig per Mail versendeten Rechnungen und Mahnungen
vor Gericht enden.

Erstmals sieht ein deutsches Zivilgericht eine vorsätzliche Täuschung in einem Geschäfts-
konzept. Das OLG Frankfurt geht dabei aus, daß ein Nutzer kein “normales Verhalten” an
den Tag lege, wenn er z.B. teuere Software kauft, die er auch ohne Aufwand gratis haben
könnte (z.B. aktuell der Firefox-Download)

Die Firma Net Content Ltd. verstoße gegen die Preisangabenverordnung und das Gesetz
gegen unlauteren Wettbewerb. Ein Nutzer könne nicht damit rechnen, daß das Betätigen
eines Eingabe-Buttons zum Abschluss eines mehrmonatigen Abonnements führt.
Ein Sternchentext irgendwo auf der Seite reicht nicht aus.

Als Kläger erwartet der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) nun
die Offenlegung der Gewinne, was sich als schwierig erweisen wird - im Impressum taucht
aktuell schon ein neuer Name auf …

Wie man sich schützen kann:
www.verbraucherschutz.tv rät von der Installation von 'Schutz-Software' ab und rät eher dazu,
den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Grund: Nicht jeder Anbieter, der sich
nicht öffentlich und teuer prüfen lässt, ist gleich ein Abzocker...

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Quelle: 'Verbraucherschutz im Internet'
Udo Schmallenberg, Warstein
Herausgeber der Internetseite schmallenberg.txt
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