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Hubenwirt ist mundartlich für Hufenwirt und bedeutet dasselbe,
also ein (Land)Wirt, der mindestens eine Hufe Land besitzt
(Pacht oder Eigentum).
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Die VFFOW-Sonderschrift Nr. 18 'Was waren unsere Vorfahren ?' erklärt
"Bauer, der auf einem ordnungsmäßigen Erbe sitzt, also Vollbauer
ist und seine Ackeranteile in der bäuerlichen Flur besitzt
(im Gegensatz zum Kossäten und Eigenkätner)."
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http://de.wiktionary.org/wiki/Hube
Abschrift aus:
'Lexikon historischer Berufe in Schleswig-Holstein und Hamburg'
zusammengestellt von Klaus-J. Lorenzen-Schmidt, Kiel 1996
Seite 72:
Hufner - in der Dorfgenossenschaft der Mitgenosse, in der Regel der
Vollhufner, der eine ganze Hufe besitzt oder mehr (Anderthalbhufner,
Doppelhufner); besaß ein Hufner weniger, wurde er Halb-, Drittel-,
Viertel, Achtel-, Sechzehnhufner genannt.
Helga Frobeen +
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Eine Hufe war nach BERTELSMANNs VOLKS-LEXIKON urspruenglich
der Acker-Anteil, der dem Familienoberhaupt innerhalb der Mark-
genossenschaft zugewiesen wurde. Im späteren Mittelalter war es
der Flächenanteil einer Bauernfamilie an der gesamten Gemeindeflur.
Eine fränkische Hufe war damals 37 Hektar, eine sächsische Hufe
war nur 12 Hektar.
Karl-Heinz Becker
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Eine Hufe ist ein Stück Grundbesitz, von sehr unterschiedlicher Größe.
In verschiedenen Regionen, innerhalb eines Dorfes aber gleich groß,
häufig 30 Morgen groß.
Also, z.B. in 1718 das Amtsdorf Zatten, Kreis Arnswalde,
hat 24 Hufen und 6 Vollbauern, 4 Halbbauern und 8 Kossäten.
Roger Petrich
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Die Vollbauern hatten vermutlich zwei Hufen, die Halbbauern
und Kossäten je eine Hufe. Der Unterschied bei letzteren waren
dann die Dienste, die sie als Pflicht zu leisten hatten.
Gerd Schmerse +
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