Was ist unter der Bezeichnung 'Hausmutter' zu verstehen ?

Gängige Genealogie-Begriffe, Worte, Ausdrücke, Sachzusammenhänge.

Was ist unter der Bezeichnung 'Hausmutter' zu verstehen ?

Beitragvon -sd- » 09.01.2021, 14:19

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Was ist unter der Bezeichnung 'Hausmutter' zu verstehen ?

Diesen (alten oder überlieferten) speziellen Begriff kenne ich hauptsächlich
aus den Familienregistern (Kirchenbuch und/oder Standesamt).

Wenn Sie sich mal so eine Familienregisterseite ansehen (da gab es Formvorschriften,
ähnlich einem Formblatt oder Tabellenblatt), und in diesen Rubriken war die Haus-
mutter eine Spaltenüberschrift neben dem Hausvater.
Ob dies ein Status war, glaube ich weniger. Aber eher Ehefrau, als ältester weiblicher
Haushaltsvorstand !? (s. u. Frank Jatzek)

Ich kenne dies aus Württemberg:
https://www.leo-bw.de/themenmodul/sudwe ... enregister

Sehe Dir dazu mal die Abbildung genauer an (s. linke Seite, hier die rechte Spalte).
Dann auch noch: https://www.archiv.elk-wue.de/hilfestel ... enbuecher/

Hier mal bitte Abschnitt formaler Aufbau und hier den zweitletzten Absatz genauer lesen.

Wolfgang Merk

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Gerne gebe ich dazu meine Zustimmung. Immerhin einer, der meine Texte genau liest.
Kollegiale Grüße ! Wolfgang Merk


--------------------------------------------------------------------------------------------

Laut dem 'Deutsches Wörterbuch' der Gebrüder Grimm:

HAUSMUTTER,f.
1)die leiterin eines hauswesens, hausfrau: hauszmůter, materfamilias[...]

Es kann also die Ehefrau gewesen sein, aber auch
meines Verständnisses nach der älteste weibliche Hausvorstand.

--------------------------------------------------------------------------------------------
Natürlich darfst du das übernehmen. Grimms Wörterbuch ist online für jeden
einsehbar unter https://woerterbuchnetz.de/ Daraus zu zitieren sollte meiner
Meinung nach vom Zitaterecht gedeckt sein. Frank Jatzek


---------------------------------------------------------------------------------------

Es gab die Begriffe 'Hausvater' (für den Haushaltsvorstand), 'Hausmutter'
(für seine Ehefrau) und 'Haustochter' (für deren weiblichen Nachwuchs;
nicht zu verwechseln mit dem gleichen schweizerischen Ausdruck, der
Hausmädchen / Hausangestellte bedeutet)).

Eintragungen wie 'des Johann Mellers Hausmutter'
(Kurzform: Johann Meller Hausmutter) beziehen sich also auf die Ehefrau
des Genannten.

Rolf-Peter Perrey

---------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------

Könnte es auch eine "Hofmutter" gewesen sein ?
Siehe hierzu die 'VFFOW-Sonderschrift, Nr. 18'

Was waren unsere Vorfahren
mit folgender Erklärung:

Frau des Lohnhofmannes, der die Ausspeisung des Gesinds anvertraut ist
und die auch auf das sittliche Verhalten der Mägde und Margellen gibt.
In manchen Domänen wird sie bei vorkommenden Unzüchtigkeiten in
Geldstrafe genommen.

---------------------------------------------------------------------------------------
Selbstverständlich ! Ellen Zirkwitz
Benutzeravatar
-sd-
Site Admin
 
Beiträge: 6352
Registriert: 05.01.2007, 16:50

Zurück zu Genealogischer Wortschatz

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste