Wann ist ein Landwirt Halbbauer und ab wann ein Bauer ?

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Wann ist ein Landwirt Halbbauer und ab wann ein Bauer ?

Beitragvon -sd- » 21.06.2017, 17:40

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Wer kann etwas über die alte Bezeichnung 'Halbbauer' sagen ?

Im Buch 'Was waren unsere Vorfahren ?' vom Verein für Familien-
forschung in Ost- und Westpreussen steht:

Halbbauer = Halbhüfner:
Inhaber einer Bauernstelle, die nur 1/2 Hufe (etwa 34 Morgen
oder 8 1/2 ha) umfaßt. Derartige Halbbauern kamen häufig
im nördlichen Teil des Gumbinner Kammerbezirks vor.

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Wann ist ein Landwirt Halbbauer und ab wann ein Bauer ?

Es richtet sich nach der Größe des bearbeiteten Landes. Allerdings
gibt es keine einheitliche Bemessung in Hektar oder Morgen dafür.

Eine interessante Beschreibung davon, was denn ein Halbbauerngut sei,
findet man in Friedrich Meinert 'Die landwirthschaftliche Bauwissen-
schaft'von 1797, Band 2 im 8. Kapitel ab der Seite 387.
Zu finden auf Google-Books
https://books.google.com/books?id=CsgwrCkfHG4C&pg=PA387

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Achtes Kapitel.
Von den Halbbauer- oder Kossatengütern.

§ I

Begriff.

Unter Halbbauergütern, so wie an einigen Orten unter Kossätengütern,
versteht man Güter, welche zwar Ackerbau und Wiesewachs besitzen,
doch nicht in so beträchtlicher Größe, daß diese Besitzungen einen
solchen Pferde-, Rindvieh- und Schaafviehstand zulassen, daß darauf
Knechte, Mägde, etc. gehalten werden müßten.

Ein Besitzer eines solchen Gutes, oder ein Halbbauer, gehört daher
nicht unter die Klasse der Bauern, welche viele Lohn- oder Dienst-
fuhren, oder mit einem oder mehreren Gespannen fremde Acker-
arbeiten übernehmen können, sondern unter die, welche höchstens
die ihnen zustehenden Dienste mit ihrem Gespanne verrichten
und ihre Ackerwirchschaften bestreiten können.

Da die Größe dieser Güter ober Besitzungen ebenso verschieden ist,
als die Größe der Bauergüter, so kann man im Allgemeinen auch
keine Gränze angeben, wo der Begriff des Kossätengutes anfängt
und aufhört. Auch kommen Halbbauergüter nicht an allen Orten vor,
sondern man begnügt sich in vielen Fällen, blos die Bauergüter in
große, mittlere und kleinere abzutheilen.

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Dankenswerterweise mitgeteilt von Siegfried Rambaum.
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