Hofmann / Fürstlicher Hofmann / Hofmeister / Hofleute:

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Hofmann / Fürstlicher Hofmann / Hofmeister / Hofleute:

Beitragvon -sd- » 26.05.2014, 13:57

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Ich finde um 1670 den Begriff 'Fürstlicher Hofmann'.
Kann mir jemand diesen Begriff erklären ?




Hofmann / Fürstlicher Hofmann / Hofmeister / Hofleute:

Zitiert aus dem "Grünitz", auch online nachzuschlagen.

Hof=Mann, im Plural. die Hofmänner.

1. In Westphalen, ein hofhöriger Mann;
Hof=hörig; wo es im Plural, wenn nicht genau das männliche
Geschlecht ausgedruckt werden soll, auch Hofleute hat.
Fämin. die Hoffrau, das Hofweib.

2. In einigen Gegenden führt der Schaffner auf einem Land-
gute, der Hofmeister, auch den Nahmen des Hofmannes.

3. Eine Person männliches Geschlechtes, welche an einem
fürstlichen Hofe lebt, ein Hofbedienter, sonders höherer
Art, wo es im Plural auch zuweilen Hofleute hat.
Im gleichen figürlich, ein Mann, der feine Hofsitten an
sich hat, ein feiner Weltmann. Im weiblichen Geschlechte
sagt man in dieser Bedeutung wohl Hof=Dame, aber nicht
Hof=Frau.
Daher hofmännisch, welches nur noch zuweilen im g. L.
vorkommt, nach Art der Hofleute, in der dritten Bedeutung
des Wortes Hofmann. Auf hofmännische Art.

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