Rottmannshagen bei Stavenhagen.

Rottmannshagen bei Stavenhagen.

Beitragvon -sd- » 13.10.2021, 19:09

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Rottmannshagen, eine pommersche Enklave in Mecklenburg-Schwerin.

In Mecklenburg begründete der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (LGGEV)
von 1755 ein weitgehendes Handwerksmonopol der Städte. Auf dem Lande
waren fortan nur noch wenige, genau bezeichnete Handwerker erlaubt, die
man unbedingt für den ländlichen Bedarf brauchte. Auch diese hatten sich
den Handwerksämtern (Zünfte) in der Städten anzuschließen, soweit sie nicht
als sogenannte Freimeister privilegiert waren. Es wäre nochmal genau zu prüfen,
aber die ich denke, Dorfschneider sollten erlaubt gewesen sein. Grundsätzlich
waren diese Landhandwerker jedoch nur quasi Handwerker zweiter Klasse,
d. h.sie durften keine höherwerten Arbeiten ausführen, mitunter überhaupt
nicht produzieren, sondern nur reparieren; sie durften m. W. auch keine
Gesellen beschäftigen oder Lehrlinge ausbilden.

Problem ist nur, daß - wie Du richtig schreibst - Rottmannshagen eine pommer-
sche Enklave in Mecklenburg-Schwerin war, also politisches Ausland, und daß
dort ergo mecklenburgisches Recht nicht galt. So steckt in der Sache mit den
Stavenhagener Schneidern eines der üblichen Grenzprobleme sowie vielleicht
auch etwas der damaligen meckl. Stimmung, wo die Durchsetzung des LGGEV
noch mehrere Jahrzehnte in Anspruch nahm.

Hast Du nach der zitierten Quelle mal in der mehrbändigen Maltzahn'schen
Familiengeschichte von LISCH gesucht ("Urkunden-Sammlung zur Geschichte
des Geschlechts von Maltzahn". Schwerin : Stiller, 1842-1853) ? Weitere Quellen
zum Geschlecht der MALTZA(H)N unter http://www.landesbibliographie-mv.de
(Schlagwort: "Maltzan Familie"), über den Ort unter dessen Schlagwort
"Rottmannshagen". Du solltest aber ergänzend mal die (blauen) Nachkriegs-
Hefte der "Mecklenburg-Vorpommerschen Bibliographie" durchsehen, die
erst teilweise im System sind. Womöglich hat sich die zu DDR-Zeiten sehr
produktive Agrargeschichtsforschung an der Rostocker Universität auch
mit Rottmannshagen beschäftigt. Dergleichen Ortschroniken fußen in den
meisten Fällen lediglich auf sekundären Quellen.

Peter Starsy, Burg Stargard

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Hallo Dieter, habe keine Einwände gegen eine Publikation. Muß auch nicht
unter meinem Namen erfolgen - es geht ja um die Sache. Peter Starsy
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