Was bedeutet "eingegliedert" ?

Was bedeutet "eingegliedert" ?

Beitragvon -sd- » 08.12.2018, 20:21

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Was bedeutet "eingegliedert" ?

Die Eingliederung eines Vertriebenen in das wirtschaftliche und soziale Leben
der Bundesrepublik ist erreicht, wenn der Betroffene eine wirtschaftliche und
soziale Position wiedererlangt hat, die nach den Berufs-, Einkommens- und
Wohnverhältnissen unter Berücksichtigung etwaiger Geschäftsbeziehungen,
Kreditmöglichkeiten, Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten jeweils im
Vergleich von früheren und jetzigen Verhältnissen in etwa den früheren Lebens-
umständen zu Beginn der Vertreibung oder Flucht entspricht. Der Betroffene ist
nicht erst dann in zumutbarem Maß eingegliedert, wenn er, seinen früheren
Lebensstandard wieder voll erreicht hat. So entschied das Landesverwaltungs-
gericht Hamburg (Aktenzeichen: VII b VB 1 195/57).

Quelle: OSTPREUSSEN-WARTE, Januar 1960

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