Das Volksbekenntnis vom 11. Juli 1920.

Wie der Versailler Vertrag vom 28.06.1919 die Welt veränderte.
Das Ende des Ersten Weltkriegs und die Neuordnung Europas.

Das Volksbekenntnis vom 11. Juli 1920.

Beitragvon -sd- » 07.07.2020, 20:58

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'Das Volksbekenntnis vom 11. Juli 1920'.

Am 28. Juni 1919 wurde der Vertrag von Versailles unterzeichnet, in dem der
chauvinistische französische Politiker Clemenceau die meisten seiner Ziele durch-
gesetzt hatte. Der ostpreußische Oberpräsident Dr. h. c. Ernst Siehr, ein Mann
mit nüchternem, klarem Blick für Tatsachen, schrieb über die Folgen dieses
Vertrages im deutschen Osten:

„Die Durchführung des Friedensdiktats war für Ostpreußen von den verhängnis-
vollsten Folgen begleitet. Der nördlich des Memelstroms gelegene Teil Ostpreußens,
das Memelgebiet, wurde in einer Größe von 2657 qkm und mit 141.238 Einwohnern
ohne Volksabstimmung von Ostpreußen getrennt und den alliierten und assoziierten
Mächten übereignet. Ebenso wurde das Gebiet um Soldau mit einer Größe von
501qkm und mit 24.767 Einwohnern unter völliger Nichtachtung des Selbstbestim-
mungsrechts der Völker ohne Abstimmung von Ostpreußen losgelöst und Polen zu-
geschlagen. Posen und der größte Teil von Westpreußen wurden gleichfalls ohne
Befragen der Bevölkerung dem polnischen Staate einverleibt, während die Stadt
Danzig, die zu 98 Prozent von deutscher Bevölkerung bewohnt war, mit dem
Mündungsgebiet der Weichsel zum 'Freistaat Danzig' gemacht wurde, dessen
Souveränitätsrechte jedoch zugunsten Polens starken Einschränkungen unter-
worfen wurden.

Wie Steine auf dem Schachbrett wurden hier Menschen und Gebietsteile willkür-
lich hin- und hergeschoben. Rücksichten auf wirtschaftliche und kulturelle Zu-
sammenhänge wurden nicht genommen. Diese Grenzregelung bewirkte, daß der
bei Deutschland verbliebene Teil Ost- und Westpreußens östlich der Weichsel
durch das neugeschaffene fremdsprachlich gewordene Gebiet des sogenannten
"Korridors", der die respektable Breite von 34 bis 225 Kilometer hat, vom übrigen
Reich räumlich getrennt wurde.“..

Das von den Polen außer den ihnen willkürlich zugeteilten Gebieten beanspruchte
Land ostwärts der Weichsel umfaßte in Ostpreußen den Kreis Oletzko (später in
Treuburg umbenannt) und den gesamten Regierungsbezirk Allenstein; in West-
preußen die Kreise Stuhm und Rosenberg, sowie den östlich der Nogat gelegenen
Teil des Kreises Marienburg und den östlich der Weichsel gelegenen Teil des
Kreises Marienwerder. Der Bevölkerung war aber die freie Entscheidung zuge-
billigt worden. Abstimmungsberechtigt war jeder, der am 10. Januar 1920 das
zwanzigste Lebensjahr vollendet hatte, im Abstimmungsgebiet geboren oder im
ostpreußischen Teil des Abstimmungsgebiets seit dem 1. Januar 1905 oder im
westpreußischen seit dem 1. Januar 1914 seinen Wohnsitz hatte. — Man sieht,
es gab hier Unterscheidungen, die bestimmt nicht zu Gunsten Deutschlands
geschaffen wurden.

Nach der Unterzeichnung des Friedensvertrags mußten die deutschen Truppen
ihre alten Garnisonen verlassen; sie wurden außerhalb des Abstimmungsgebiets
in Quartier gelegt. Die Ortelsburger Jäger fanden beispielsweise herzliche
Aufnahme in Preußisch-Holland. Das Abstimmungsgebiet durfte nur mit beson-
deren Ausweisen, auf denen ein Dutzend Stempelabdrücke der Interalliierten
Kommission prangten, betreten werden. Aktive Soldaten durften nur in Zivil
zu ihren Familien fahren. Englische und italienische Truppen übernahmen
den Schutz im Abstimmungsgebiet; sie haben sich im Allgemeinen korrekt
verhalten. In Allenstein und Marienwerder ließen sich die interalliierten
Kommissionen nieder; je zwei deutsche und zwei polnische Kommissare
nahmen die Interessen ihrer Länder wahr. Die Abstimmung ist also in jeder
Weise exakt durchgeführt worden und muß als ein echtes Volksbekenntnis
gewertet werden. (Die Prozentzahl der Stimmen in den einzelnen Kreisen
am 11. Juli 1920 ist auf der Karte unten vermerkt.)

Am 16. August 1920 wurden die Abstimmungsgebiete wieder in preußische
Verwaltung genommen. Doch erfolgte eine neue Niedertracht: drei Dörfer
aus dem Kreise Osterode, fünf westpreußische Dörfer an der Weichsel, ein-
schließlich des Hafens Kurzebrack, sowie Teile der Weichseldeiche wurde
unter Bruch der Bestimmungen des Versailler Vertrags abgetrennt und Polen
zugeschoben. Der Weg zur Weichsel war versperrt. Der im Artikel 97 des
Vertrags von Versailles zugesagte freie Zugang Ostpreußens zur Weichsel
wurde wie zum Hohn durch eine etwa vier Meter breite, mit einem Schlag-
baum abgeschlossene Pflasterstraße „markiert".

Zu Ostpreußen rechneten nämlich seit 1920 auch die bei Deutschland ver-
bliebene Teil der einstigen Provinz Westpreußen mit einer Größe von 2.926
qkm und 264.405 Einwohnern. (Bei der Volkszählung im Jahre 1925 hatte die
um den Regierungsbezirk Marienwerder vergrößerte, aber des Memellandes
verlustig gegangene Provinz Ostpreußen die Größe von 38.795 qkm und
2.256.349 Einwohner.)

Der polnische Größenwahn hatte am 11. Juli 1920 eine gründliche Abfuhr
hinnehmen müssen, aber war Polen gewillt, das Abstimmungsergebnis zu
respektieren ? Weder in Galizien noch im Wilna-Gebiet hatten die Polen den
Willen eines anderen Volkstums geachtet. Wir führen abermals Oberpräsident
Siehr als Zeugen an, um die Besorgnisse zu schildern, die die gesamte Bevöl-
kerung Ostpreußens in jenen Jahren teilte:

„... Die polnische nationalistische Presse ließ keinen Zweifel darüber, daß
Polen sich bei dem Ergebnis der Volksabstimmung nicht beruhigen würde.
Die gewaltsame Besetzung des Wilna-Gebietes durch den polnischen General
Zeligowski im Jahre 1920 und die Duldung dieses Gewaltaktes durch den
Völkerbund ließen in der ganzen Bevölkerung Ostpreußens die Befürchtung
entstehen, daß Posen in gleicher Weise im Wege eines angeblichen Banden-
einfalls versuchen könnte, sich nach dem Mißerfolg bei der Abstimmung
Ostpreußens mit Gewalt zu bemächtigen.

Diese allgemeine Stimmung in Ostpreußen kam deutlich zum Ausdruck gele-
gentlich der Eröffnung des Provinziallandtages am 8. April 1921. Als ich in
der Eröffnungsrede zum Ausdruck brachte, Ostpreußen sei nicht gewillt,
sich das Schicksal des Wilna-Gebietes bereiten zu lassen, stimmten dieser
Erklärung sämtliche Parteien, einschließlich der Unabhängigen Sozialisten
und Kommunisten, in einer scharf und eindeutig formulierten Resolution
einstimmig zu. Bei dieser Sachlage schien es notwendig, an Stelle der auf-
zulösenden Einwohnerwehren einen gewissen Ersatz zu schaffen. Das geschah
durch die vom Oberpräsidenten organisierte Einrichtung der Orts- und Grenz-
wehren. Überparteiliche Ausschüsse sollten einem Mißbrauch dieser Ein-
richtung zu innerpolitischen Zwecken entgegenwirken. Erst später, als die
außenpolitische Beruhigung zunahm, konnten diese Selbstschutzorganisa-
tionen aufgelöst werden“.

Angesichts der einmütigen Bereitschaft der gesamten ostpreußischen Bevöl-
kerung verging den Herren in Warschau die Lust, einen Handstreich zu wagen
und das Wilnaer Abenteuer auf ostpreußischem Boden zu wiederholen.

Das Ergebnis
Die Karte unten gibt eine Übersicht darüber, wieviel Prozent der abgege-
benen Stimmen sich für Deutschland aussprachen.



Hier wir in Kürze die Karte zur Volksabstimmung am 11. Juli 1920 hinzugefügt.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 5. Juli 1953
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