Option für die deutsche Reichsangehörigkeit.
Verfasst: 09.06.2019, 21:49
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Nach Artikel 91 des Versailler Vertrags wird die polnische Staatsangehörigkeit
der deutschen Einwohner der an Polen abzutretenden Gebiete (Provinzen Posen
und Westpreußen) unter Verlust der Reichsdeutschen erworben. Lehnt Polen
den Antrag auf die polnische Staatsangehörigkeit ab, was häufig geschah, wurde
die Person staatenlos. Um demnach den Betroffenen die Möglichkeit zu geben,
nach "freier Willkür" sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, wurde
sowohl im Friedensvertrag für die Bevölkerung der abgetretenen Gebiete das
Recht zur Option für den Staat, der sie bisher angehörte eingeräumt. Absatz 3
des Artikels 91 lautet: 'Zwei Jahre lang nach Inkrafttreten des gegenwärtigen
Vertrags sind die über 18 Jahre alten deutschen Reichsangehörigen, die in
einem der als Bestandteile Polens anerkannten Gebiete ihren Wohnsitz haben,
berechtigt, für die deutsche Reichsangehörigkeit zu optieren.'
Da der Versailler Vertrag am 10. Januar 1920 ratifiziert worden war, lief die
Optionsfrist bis zum 10. Januar 1922.
Quelle: Hermann Rauschning
'Die Abwanderung der Deutschen aus Westpreußen und Posen nach dem
Ersten Weltkrieg. (1930).' Im Nachdruck herausgegeben von Wolfgang Kessler
(1988).
Am 9. Januar 1922 ist die Option für die deutsche Staatsangehörigkeit
von meinem Großvater, bis 1920 wohnhaft in Strelno, Kreis Hohensalza,
Provinz Bromberg, beim Regierungspräsidenten in Frankfurt a.O. eingegangen.
Er wohnte mit seiner Familie bereits seit zwei Jahren in Kirchhain N.L..
Peter Christel
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Wegen der Textübernahme angefragt.
Nach Artikel 91 des Versailler Vertrags wird die polnische Staatsangehörigkeit
der deutschen Einwohner der an Polen abzutretenden Gebiete (Provinzen Posen
und Westpreußen) unter Verlust der Reichsdeutschen erworben. Lehnt Polen
den Antrag auf die polnische Staatsangehörigkeit ab, was häufig geschah, wurde
die Person staatenlos. Um demnach den Betroffenen die Möglichkeit zu geben,
nach "freier Willkür" sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, wurde
sowohl im Friedensvertrag für die Bevölkerung der abgetretenen Gebiete das
Recht zur Option für den Staat, der sie bisher angehörte eingeräumt. Absatz 3
des Artikels 91 lautet: 'Zwei Jahre lang nach Inkrafttreten des gegenwärtigen
Vertrags sind die über 18 Jahre alten deutschen Reichsangehörigen, die in
einem der als Bestandteile Polens anerkannten Gebiete ihren Wohnsitz haben,
berechtigt, für die deutsche Reichsangehörigkeit zu optieren.'
Da der Versailler Vertrag am 10. Januar 1920 ratifiziert worden war, lief die
Optionsfrist bis zum 10. Januar 1922.
Quelle: Hermann Rauschning
'Die Abwanderung der Deutschen aus Westpreußen und Posen nach dem
Ersten Weltkrieg. (1930).' Im Nachdruck herausgegeben von Wolfgang Kessler
(1988).
Am 9. Januar 1922 ist die Option für die deutsche Staatsangehörigkeit
von meinem Großvater, bis 1920 wohnhaft in Strelno, Kreis Hohensalza,
Provinz Bromberg, beim Regierungspräsidenten in Frankfurt a.O. eingegangen.
Er wohnte mit seiner Familie bereits seit zwei Jahren in Kirchhain N.L..
Peter Christel
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Wegen der Textübernahme angefragt.