'Umsiedler' und 'Aussiedler' unterschieden.

...

'Umsiedler' und 'Aussiedler' unterschieden.

Beitragvon -sd- » 16.01.2019, 20:32

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

'Umsiedler' und 'Aussiedler' unterschieden.

Das Bundesministerium für Vertriebene veröffentlichte eine Anweisung über die Anwendung
der Bezeichnungen "Umsiedler" und "Aussiedler" für Heimatvertriebene, die auf Grund
besonderer Rechtsvorschriften in einem Bevölkerungsausgleich innerhalb des Bundesgebiets
einbezogen werden und Volksdeutsche, die vor dem Kriege oder während des Krieges unter
Mitwirkung des Deutschen Reichs in das damalige Reichsgebiet umgesiedelt worden sind.

Deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die aus Gebieten außerhalb
der vier Besatzungszonen und der Stadt Berlin im Zuge der 'Operation Link' oder ähnlichen
Maßnahmen in Transporten oder einzeln in das Bundesgebiet ordnungsgemäß aufgenom-
men werden, können als "Aussiedler" bezeichnet werden. Die Bezeichnungen "Umsiedler"
und "Aussiedler" werden zweckmäßigerweise nur dann angewendet, wenn auf die Aussied-
lung oder Umsiedlung ausdrücklich Bezug genommen wird.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 20. August 1951

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Umsiedlung wiederum gescheitert.
1952: Durchschnittlich 6.000 Umsiedlungen je Monat.


Nach den jetzt vorliegenden Abschlußzahlen für den Monat Mai hat die Umsiedlungsaktion
nicht den erwarteten Aufschwung genommen. Nach den bisherigen Resultaten scheint es
undenkbar, daß die geplanten Soll-Zahlen bis Ende des Jahres erreicht werden können.
Zuständige Bundesstellen sind sich im Klaren darüber, daß das in den einzelnen Aufnahme-
ländern zu beobachtende Tempo im Wohnungsbau nicht dem für ein Gelingen der Aktion
erforderlichen Umfang entspricht. Neben den bestehenden Finanzierungsschwierigkeiten
wird die Schuld an dem schleppenden Tempo auch dem Umstand gegeben, daß der Ent-
wurf zum Ergänzungsgesetz mit den darin vorgesehenen Terminbindungen bereits seit
zwei Monaten im Vertriebenenausschuß des Bundestags liegt. Nach dem jetzigen Stand
der Dinge kann mit gewisser Sicherheit damit gerechnet werden, daß das im Umsiedlungs-
gesetz vom Mai 1951 verankerte Umsiedlungssoll von 300.000 frühestens in der zweiten
Hälfte des kommenden Jahres und nicht, wie in den Besprechungen vom Februar dieses
Jahres vorgesehen, bereits in den ersten drei Monaten erreicht wird.

Im Monat Mai 1952 wurden insgesamt nur 7.833 Personen umgesiedelt, 3.432 davon in
Transporten, 2.814 in gelenkten Einzelumsiedlungen und 1.587 ungelenkt. Bis 31. Dezember
1951 waren aus dem Gesamtprogramm 28.500 Umsiedlungen durchgeführt worden, im
Januar und Februar 1952 etwa über 5.000 pro Monat, zusammen 11.562, im März stieg die
Zahl leicht auf 6.290, im April betrug sie 6.203 und stieg dann wieder im Mai auf 7.833.
Die Gesamtsumme der in diesem Jahre umgesiedelten Heimatvertriebenen beträgt dem-
nach 31.888, zusammen mit der im Vorjahr erreichten Zahl 60.989. Diese rund 61.000
Umsiedlungen sind das bisherige Endergebnis von dem Gesamtsoll in Höhe von 300.000,
das ursprünglich ja schon zu Ende 1951 erreicht werden sollte, dann aber auf das Jahr
1952 übertragen wurde und schließlich auch teilweise bereits auf das Jahr 1953 ausgedehnt
worden ist. Von diesen 61.000 sind 18.064 in Transporten, 29.585 in gelenkten Einzelum-
siedlungen und 13.340 in freien Umsiedlungen in ihre neue Heimat gekommen.

Der bisherige Monatsdurchschnitt beträgt daher von Beginn des rückwirkend ab 1. Januar
1951 laufenden Programmes gerechnet 3.600, vom Januar dieses Jahres an rund 6.000
Umsiedlungen. Er müßte jedoch ab sofort wenigstens 23.000 betragen, wenn das gesteckte
Ziel erreicht werden soll. Wie eingangs erwähnt, glaubt man selbst an den zuständigen
Planungsstellen nicht mehr an dieses Wunder.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 05. Juli 1952

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Benutzeravatar
-sd-
Site Admin
 
Beiträge: 6347
Registriert: 05.01.2007, 16:50

Begriffsbestimmung Heimatvertriebene.

Beitragvon -sd- » 04.05.2021, 20:07

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Neue Begriffsbestimmungen für Heimatvertriebene. 1953.

Durch die Übernahme des Bundesgesetzes über den Lastenausgleich (Lastenausgleichs-
gesetz - LAG -) vom 14.08.1952 (RGBl. I, S. 446/GVBl. S. 785) auf Berlin bestimmt sich
nunmehr für den Bereich des Lastenausgleichs nach § 11 LAG, wer Vertriebener ist.

Für die Ausstellung der „Bescheinigungen für Vertriebene" gelten ab sofort folgende
Bestimmungen:

A. Vertriebener ist:

1. Wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger seinen Wohnsitz
in den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie oder in den Gebieten außerhalb
der Grenzen des Deutschen Reichs nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 hatte
und diesen im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkriegs infolge Vertrei-
bung, insbesondere durch Ausweisung oder Flucht, verloren hat.

Bei mehrfachem Wohnsitz muß derjenige Wohnsitz verlorengegangen sein, der für die
persönlichen Lebensverhältnisse des Vertriebenen bestimmend war.

2. Wer infolge von Kriegseinwirkungen seinen Wohnsitz in die in Nr. 1 genannten Gebiete
verlegt hat, ist jedoch nur dann Vertriebener, wenn aus den Umständen hervorgeht, daß
er sich auch nach dem Kriege in diesen Gebieten ständig niederlassen wollte.

B. Als Vertriebener gilt auch,
wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger

1. nach dem 30. Januar 1933 wegen ihm drohender oder gegen ihn verübter nationalsozi-
alistischer Gewaltmaßnahmen auf Grund der politischen Überzeugung, der Rasse, des
Glaubens oder der Weltanschauung die in Absatz 1 genannten Gebiete verlassen und
seinen Wohnsitz außerhalb des Deutschen Reichs genommen hat,

2. auf Grund der während des Zweiten Weltkriegs geschlossenen zwischenstaatlichen Ver-
träge aus außerdeutschen Gebieten oder während des gleichen Zeitraums auf Grund von
Maßnahmen deutscher Dienststellen aus den von der deutschen Wehrmacht besetzten
Gebieten umgesiedelt worden ist (Umsiedler),

3. nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen die deutschen Gebiete östlich
der Oder-Neiße-Linie, Danzig, Estland, Lettland oder Litauen, die Sowjetunion, Rumänien,
Bulgarien, Jugoslawien oder Albanien verlassen hat oder verläßt, es sei denn, daß er erst
nach dem 8. Mai 1945 einen Wohnsitz in diesen Gebieten begründet hat (Aussiedler),

4. ohne einen Wohnsitz gehabt zu haben, sein Gewerbe oder seinen Beruf ständig in den
in Absatz 1 genannten Gebieten ausgeübt hat und diese Tätigkeit infolge Vertreibung auf-
geben mußte.

C. Als Vertriebener gilt ferner,
wer, ohne selbst deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger zu sein,
mit einem Vertriebenen zur Zeit der Vertreibung verheiratet war und nur aus diesem
Grunde seinen Wohnsitz in den in Absatz 1 genannten Gebieten aufgegeben hat.

Quelle: OSTPREUSSISCHE NACHRICHTEN, Februar 1953

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Benutzeravatar
-sd-
Site Admin
 
Beiträge: 6347
Registriert: 05.01.2007, 16:50


Zurück zu Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße.

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron