Dorfschullehrer-Einkommen 1855.

Dorfschullehrer-Einkommen 1855.

Beitragvon -sd- » 10.06.2019, 19:31

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Am 14.10.2014 schrieb Klaus-Dieter Schulze:

Im Jahre 1855 betrug das Gehalt des Lehres und Küsters Georghas
in Keller 127 Thaler. Da stimmte noch das Wort vom armen Lehrer.
An Bargeld: als Lehrer 60 Thaler, als Küster 4 Thaler,
an Sachleistungen: 12 Scheffel Korn, 24 Brote, Eier und Wurstgeld
einen Garten, ein Stück Land zum Niesbrauch, ein Acker,
Wohnung und Holz zum Heizen des Schulzimmers, Bienenzucht.

Scan der Aufstellung gerne direkt unter kropperschulze et web.de

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Schlecht bezahlte Schulmeister.

Das Einkommen der Schullehrer in Ostpreußen war im 18. und auch
noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts so gering, daß die Inhaber
verschiedener Lehrerstellen mit königlichem Privileg eine Hökerei
(Kleinverkauf von Waren) betreiben und Branntwein ausschenken
durften, um auf diese Weise ihr wirklich karges Gehalt etwas auf-
zubessern. In manchen kinderreichen Lehrerfamilien herrschte
damals bittere Not.

Quelle: OSTPREUSSEN-WARTE, Januar 1958

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Ich hatte 2003 einen Beitrag über meinen Urahn, den Lehrer und Küster
Theodor TECHOW, geschrieben. Daraus sind folgende Auszüge:

"Wie Theodors Leben bis zu seiner Vocation (Berufung) vom 22.04.1846
verlief, ist unsicher. Er ist jetzt schon junger Lehrer in Friedrichsthaler
Glashütte (Oranienburg-Sachsenhausen). 1842 war der Betrieb der Glas-
hütte wegen Absatzmangels bereits eingestellt worden. Die 1831 eröff-
nete (und 1926 geschlossene) Schule sollte erhalten bleiben, da die
Gemeinde bei einer Einwohnerzahl von 187 "Seelen" (um 1850) eine
Vielzahl schulpfichtiger Kinder hatte.

Zuständiger Prediger war von 1824 - 1855 Carl Friedrich Christian
Ballhorn, der 1871 Ehrenbürger von Oranienburg wurde.

Indes litt Theodor Techow größte Not, weil der damalige Besitzer Betzin
ihm das vereinbarte Gehalt von 85 Talern jährlich schon seit längerem
nicht zahlte. Das war im Februar 1849. Im Mai gewährte ihm die Regier-
ung wenigstens einen Vorschuß von 20 Talern. Schließlich hatte Lehrer
Techow eine Familie zu ernähren.

Noch schlimmer als Theodor Techows persönliche Situation waren die
Zustände im benachbarten Friedrichsthal. Der dortige Lehrer Beil-
schmidt stieß um 1850 auf arge Schwierigkeiten, das geringe monat-
liche Schulgeld von 3 Sg. 4 Pf. pro Kind von der verarmten Bevölkerung
einzutreiben und mußte sogar um sein Leben fürchten.

Man kann sich vorstellen, daß Theodor so schnell wie möglich fort wollte,
und am 27.10.1851 teilte ihm die Königl. Regierung mit:
"Wir wollen Ihnen die erledigte Küster- und Lehrerstelle zu Herzsprung
bei Angermünde, welche außer Wohnung und etwa fünfzehn Thaler Holz-
geld gegen einhundert und fünfzig Thaler einträgt, verleihen
(Delles: "Das Gehalt der Schulstelle war auf 160 Taler festgesetzt,
das aus Schulgeld, Roggen, Broten, Eier und Würsten bestand.") ..."

Aus: Manuela Feine 'Theodor Techow - ein Herzsprunger Lehrer'
in 'Angermünder Heimatkalender 2003', S. 82 ff.

P.S. Die "Wohnung" war übrigens - wie das gesamte Schulhaus - eine
baufällige, zugige Bruchbude, wo man Angst haben mußte, von herab-
stürzenden Balken erschlagen zu werden.

Manuela Feine

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Kein Problem, gerne ! :) Manuela Feine
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Dorfschullehrer-Einkommen um 1800.

Beitragvon -sd- » 07.02.2021, 11:18

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Wie sah die Besoldung eines Dorfschullehrers um 1800 aus ?
Wurde er von der Gemeinde oder der Regierung bezahlt ?
Gab es Unterschiede zwischen armen und reichen Gemeinden ?
Wurde Deputat wie freie Wohnung, Feuerholz, Getreide oder Gartenland angerechnet ?
Wovon lebte der Lehrer im Ruhestand ?
Gibt es hierzu evtl. auch Literatur in Form von Lebensberichten ?



Meinerseits aus der 'Zeitzer Geschichte' ein Ausschnitt über die Entlohnung des Lehrers.
Das Hopfgartensche Gericht in Wildenborn bestätigte am 04.April 1798 der Gemeinde
R. M. folgende Ausgaben für den Lehrer Johann Christian Schenke:

1. Für jedes Kind, das Unterricht in Christenthum und Schreiben erhält, vierteljährlich
4 Groschen, mithin jährlich 16 Groschen. Von einem (Kinde) das nur im Christenthum
und nicht im Schreiben unterrichtet wird 3 Groschen, mithin 12 Groschen im Jahr.
Und jährlich 12 Groschen Schulgeld, das dem Lehrer quartaliter ausbezahlt wird.

2. Will der Gemeindeberechtigte, so wie es bisher im gebrauch gewesen ist, auf jedes
Kind, so er es zur Schule schicket, 14 Tage lang bei sich freie Wohnung und Beköstigung
geben und ihn in dieser Zeit Bett, Kost, Wäsche und Schuhschwärze freihalten.

3. Die blosen Häusler, die kein Gemeinderecht haben, schulden ihm nur im 1. Genanntes
Schulgeld. Sie müssen das aber auch weiter bezahlen, wenn sie ihre Kinder an eine
andere Schule geben.

4. Sollten die beiden Gemeinden mit dem Schullehrer nicht zufrieden sein, „müssen
sie ihn ein viertel Jahr vorher aufgeben …..“

5. Bei Annahme eines neuen Lehrers haben alle in der Gemeinde die Kosten zu tragen,
auch die die keine Kinder in die Schule schicken.


So bezog der Lehrer Schwenke im Jahre außer freier Station und Beköstigung 35 Taler
an barem Gelde. Manch anderer Lehrer beneidete ihn um dieses Einkommen.

Wer Interesse hat, den gesamten Auszug aus dem Buch zu erhalten, kann sich gern
bilateral an mich wenden.

Michael Vogel
Mailto: m_vogel (at) outlook.com

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Gern bin ich dir behilflich bei der Übernahme der von dir gewünschten Daten.
Da sie aus einem gedruckten Werk stammen ist die Quelle ja eindeutig. Michael Vogel


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Der Lehrer lebte hauptsächlich vom Geld, welches die Eltern pro Kind
an den Küster (der nebenbei in seiner Stube im Winter die Kinder im
Katechismus unterrichtete, während Lesen, Schreiben und Rechnung nur
rudimentär gelehrt wurden) zu entrichtet hatten. Daneben gab es freie
Wohnung im Schulhaus sowie jährlich feste Naturalabgaben. Welche
genau, kann man anhand von Archivalien im BLHA ermitteln, denn das
war von Dorf zu Dorf verschieden.
Küster war man bis zum Tod. Es gab keine Altersversorgung.

Einfach mal googlen, z. B. 'Schule und Absolutismus in Preußen'.

Stefan Rückling

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