Mühlenrecht / Mühlenfreiheit / Mühlenfrieden.

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Mühlenrecht / Mühlenfreiheit / Mühlenfrieden.

Beitragvon -sd- » 14.01.2021, 20:13

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Ein heute lebender Müller hat mir berichtet, daß es in alten Zeiten
so etwas gab wie "Mühlenrecht", das in etwa dem Kirchenasyl ent-
sprach. Mit dem Unterschied, daß sich in den Kirchen oft verzwei-
felte, verfolgte oder zu Unrecht beschuldigte Menschen flüchteten
und in den Mühlen eher "Gesindel" Zuflucht suchte. Ist da was dran ?

Renate




Tatsächlich gab es einen althergebrachten "Mühlenfrieden", der wohl
daher rührt, daß Mühlen Eigentum des Landesherren waren (sofern er
sie nicht verkauft oder verschenkt hatte). Asylsuchende begaben sich
also unter den Schutz des Landesherrn.

Das mit dem "Gesindel" kann demnach nicht stimmen und scheint auf
Zeiten zuzutreffen, zu denen der Mühlenfrieden offiziell nicht mehr galt
(spätestens seit den Stein-Hardenbergschen Reformen um 1810,
mit denen auch das königliche Mühlenregal abgeschafft worden ist).

Gisela Langfeldt

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So besonders ist der Text zwar nicht,
aber Du kannst ihn gern übernehmen. Gisela Langfeldt
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