Das Memelland nach Inkrafttreten des Versailler Vertrags.

Memelland / Memelgebiet / Litauens Süden.

Das Memelland nach Inkrafttreten des Versailler Vertrags.

Beitragvon -sd- » 17.08.2018, 18:39

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Das Memelland, das war nach dem Inkrafttreten des Versailler Vertrags am 10. Januar 1920
der Teil Ostpreußens, der nördlich des Flusses Memel (Njemen) lag. Er war zwar hauptsächlich
von Deutschen bewohnt, wurde jedoch von den Alliierten praktisch als Pfand für eine Weiter-
gabe an das, noch nicht anerkannte (aber sich bildende) Litauen oder, falls sich Polen durch-
gesetzt hätte, an Polen (mit Litauen, das Polen in der Zwischenkriegszeit als Teil Polens forderte;
dies war von den Polen geschichtlich begründet in der seit 1586 bestehenden Lubliner Union
als Union zwischen Polen und Litauen, die bis zur Dritten Teilung Polens im Jahr 1795 bestand).

Litauen forderte den Anschluß des Memellands seit 1920 (wegen des Hafens in Memel),
konnte sich jedoch bei den Alliierten, besonderes bei der französischen Besatzungsmacht
im Memelland nicht durchsetzen. Deshalb inszenierte Litauen am 15. Januar 1923 einen
Aufstand (formal von Memelländern ausgeführt, faktisch aber durch litauisches Militär),
der zu einem gewaltmäßigen Anschluß des Memellands an Litauen führte. Am 19. Januar
1923 verließ der im Namen der Alliierten regierende französische Verwalter das Land.
Dieser Handstreich Litauens wurde bereits am 16. Februar 1924 von der Botschafter-
konferenz als Faktum unter Bedingungen anerkannt. Diese Bedingungen wurden am
8. Mai 1924 durch eine Konvention zwischen den Alliierten und Litauen festgesetzt.

Die in der Konvention festgelegte Selbstverwaltung, die von Deutschen beherrscht wurde,
hat nie richtig funktioniert, da der litauische Gouverneur als ständiger Gegenpol zum
Landesrat ein gedeihliches Zusammenarbeiten nicht ermöglichte. Insbesondere in Zeiten
von Staatsstreich und Diktatur in Litauen hat dies zu besonderen Spannungen zwischen
dem Memelland und Litauen und nach 1933 auch zwischen Deutschland und Litauen geführt.
Unmittelbar nach dem Einmarsch deutscher Truppen in die Tschechoslowakei am 15. März
1939 wurde von Litauen angeregt, das Memelland an Deutschland zurückzugliedern, was
nach kurzen Verhandlungen bereits am 23. März 1939 erfolgt ist. Litauen sah sich in der
Gefahr, wie die Tschechoslowakei auch, von Deutschland ganz besetzt zu werden.

Mit dem Rückzug der deutschen Truppen und dem Einmarsch der Roten Armee wurde das
Memelgebiet wieder von Ostpreußen getrennt und der Litauischen SSR angegliedert. Es
wird von den heutigen Bewohnern als "Kleinlitauen" bezeichnet.

Die Besonderheit des Memelgebiets in der Zwischenkriegszeit war, daß auch die ansässige
Minderheit der Litauer (Kleinlitauer genannt) gegen eine Angliederung des Gebiets an
Litauen war. Grund war das erhebliche Wohlstandsgefälle zwischen dem Memelgebiet
und Litauen sowie auch die kulturellen Gegensätze. Die Kleinlitauer des Memelgebiets
waren evangelische Christen während die Litauer streng katholisch waren. Mit der
Vertreibung der Deutschen aus dem Memelgebiet sind auch viele Kleinlitauer vor den
Kommunisten in den Westen geflohen.

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http://www.verfassungen.de/de/x/memelgebiet/memel19.htm

Das Memelland, das war nach dem Inkrafttreten des Versailler Vertrags am 10.
Januar 1920 der Teil Ostpreußens, der nördlich des Flusses Memel (Njemen)
lag. Er war zwar hauptsächlich von Deutschen bewohnt, wurde jedoch von den
Alliierten praktisch als Pfand für eine Weitergabe an das, noch nicht
anerkannte (aber sich bildende) Litauen oder, falls sich Polen durchgesetzt
hätte, an Polen (mit Litauen, das Polen in der Zwischenkriegszeit als Teil
Polens forderte; dies war von den Polen geschichtlich begründet in der seit
1586 bestehenden Lubliner Union als Union zwischen Polen und Litauen, die
bis zur Dritten Teilung Polens im Jahr 1795 bestand).

Litauen forderte den Anschluss des Memellandes seit 1920 (wegen des Hafens
in Memel), konnte sich jedoch bei den Alliierten, besonderes bei der
französischen Besatzungsmacht im Memelland nicht durchsetzen. Deshalb
inszenierte Litauen am 15. Januar 1923 einen Aufstand (formal von
Memelländern ausgeführt, faktisch aber durch litauisches Militär), der zu
einem gewaltmäßigen Anschluss des Memellandes an Litauen führte. Am 19.
Januar 1923 verließ der im Namen der Alliierten regierende französische
Verwalter das Land. Dieser Handstreich Litauens wurde bereits am 16. Februar
1924 von der Botschafterkonferenz als Faktum unter Bedingungen anerkannt.
Diese Bedingungen wurden am 8. Mai 1924 durch eine Konvention zwischen den
Alliierten und Litauen festgesetzt.
Die in der Konvention festgelegte Selbstverwaltung, die von Deutschen
beherrscht wurde, hat nie richtig funktioniert, da der litauische Gouverneur
als ständiger Gegenpol zum Landesrat ein gedeihliches Zusammenarbeiten nicht
ermöglichte. Insbesondere in Zeiten von Staatsstreich und Diktatur in
Litauen hat dies zu besonderen Spannungen zwischen dem Memelland und Litauen
und nach 1933 auch zwischen Deutschland und Litauen geführt. Unmittelbar
nach dem Einmarsch deutscher Truppen in die Tschechoslowakei am 15. März
1939 wurde von Litauen angeregt, das Memelland an Deutschland
zurückzugliedern, was nach kurzen Verhandlungen bereits am 23. März 1939
erfolgt ist. Litauen sah sich in der Gefahr, wie die Tschechoslowakei auch,
von Deutschland ganz besetzt zu werden.

Mit dem Rückzug der deutschen Truppen und dem Einmarsch der Roten Armee
wurde das Memelgebiet wieder von Ostpreußen getrennt und der Litauischen SSR
angegliedert. Es wird von den heutigen Bewohnern als "Kleinlitauen"
bezeichnet.

Die Besonderheit des Memelgebiets in der Zwischenkriegszeit war, dass auch
die ansässige Minderheit der Litauer (Kleinlitauer genannt) gegen eine
Angliederung des Gebiets an Litauen war. Grund war das erhebliche
Wohlstandsgefälle zwischen dem Memelgebiet und Litauen sowie auch die
kulturellen Gegensätze. Die Kleinlitauer des Memelgebiets waren evangelische
Christen während die Litauer streng katholisch waren. Mit der Vertreibung
der Deutschen aus dem Memelgebiet sind auch viele Kleinlitauer vor den
Kommunisten in den Westen geflohen.

Quelle: Reichsgesetzblatt 1919 S. 689ff.
'Der Vertrag von Versailles' aus der Reihe "Zeitgeschichte",
Verlag Ullstein (Nr. 33090)

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