Berliner Bürgerbücher.

Berliner Bürgerbücher.

Beitragvon -sd- » 20.03.2015, 16:34

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Bibliographischen Angaben der drei Berliner Bürgerbücher.
Es gibt auch noch ein separates Spandauer Bürgerbuch.

(Berlin-)Cöllner Bürgerbuch
Peter von Gebhardt 'Die Bürgerbücher von Cölln an der Spree 1508-1611 und 1689-1709'
und 'Die chronokalischen Nachrichten des ältesten Cöllner Bürgerbuches 1542-1610'.
(Quellen und Forschungen zur Geschichte Berlins Bd.3, = Veröffentlichungen der
Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin I, 3)
Berlin (Gsellius) 1930 [Sign.: Landes- u. Stadtbibliothek Düsseldorf: D.S.p.G. 3822 (1,3).]

Ältestes Berliner Bürgerbuch
Peter von Gebhardt 'Das älteste Berliner Bürgerbuch 1453-1700'.
(Quellen und Forschungen zur Geschichte Berlins, Bd. 1; Veröffentlichungen der
Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin, I)
Berlin (Gsellius) 1927

Jüngere Berliner Bürgerbücher
Ernst Kaeber 'Die Bürgerbücher und die Bürgerprotokollbücher Berlins von 1701-1750'.
(Quellen und Forschungen zur Geschichte Berlins, Bd. 4, Veröffentlichungen der
Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und für die Reichshauptstadt Berlin I, 4)
Berlin (Gsellius) 1934

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Ergänzende Hinweise:

Leider kann man die Berliner Bürgerbücher nicht kaufen, höchstens antiquarisch, ansonsten
nur in Bibliotheken einsehen. Sie enthalten die Namen der in die Stadt aufgenommenen
Bürger, teilweise mit Alter, Beruf, Herkunft oder Namen des Vaters.
Verzeichnet ist auch, wer für sie gebürgt hat und die Höhe des Bürgergeldes.

Es gibt die Bürgerbücher in Buchform bis 1750. Die Jahrgänge danach sind auf Mikrofilm
im Landesarchiv Berlin einsehbar

Personen, die vor 1725/30 geboren wurden, sind demzufolge in den veröffentlichten
Bürgerbüchern nicht zu finden. Auch sonst ist in den Bürgerbüchern nur ein kleiner Teil
der tatsächlichen Einwohner verzeichnet, denn nur wenige erlangten das Bürgerrecht
.
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