Die Bodenreform 1945 in der SBZ.

Informationen im Zusammenhang mit der ehemaligen 'Sowjetischen Besatzungszone (SBZ)' und späteren DDR.

Die Bodenreform 1945 in der SBZ.

Beitragvon -sd- » 21.05.2020, 20:59

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Im September 1945 begann die Bodenreform in allen Ländern
der Sowjetischen Besatzungszone. Entschädigungslos wurde
aller landwirtschaftlicher Grundbesitz mitsamt dem Inventar
enteignet, wenn der Eigentümer als Kriegsverbrecher oder
aktiver Nationalsozialist angesehen wurde. Auch die Groß-
grundbesitzer, die über 100 ha Land besaßen, mußten ihren
Besitz verlassen und durften nicht mehr in ihrem Heimatkreis
wohnen. Vielerorts wurden die Gutshäuser und Schlösser als
"Wahrzeichen des Feudalismus" abgerissen.

Die enteigneten Ländereien ergaben mit dem staatlichen
Landbesitz einen Bodenfonds von rund 3,22 Mio. ha land-
und forstwirtschaftlicher Fläche, aus dem landarme Bauern
und Umsiedler Siedlerstellen von durchschnittlich 5 ha Größe
erhielten.

Quelle: 'Zweimal Deutschland'.
Lehrbuch für Politik und Zeitgeschichte. 1971.

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Das "Meisterstück" sowjetischer Bodenreform.

Der nachstehende Bericht aus der Feder eines geflüchteten Bauern aus der Sowjet-
zone zeigt die Rücksichtslosigkeit und die mangelnde Sachkunde, mit der in der
sowjetisch besetzten Zone die Landwirtschaft neu „aufgebaut" wurde.

1945 wurde der Bauer und der Landarbeiter in der Sowjetzone "vom Joch des Kapi-
talismus und der Fron der Gutsherren befreit". Das Gesetz von der 'Bodenreform'
hatte jeglichen Landbesitz von einer Größe über 100 Hektar entschädigungslos ent-
eignet. Die Grundbücher waren auf Befehl der Russen verbrannt worden.

Aus dem Lande wurde "Volkseigentum". Aus den besten und ertragreichsten Gütern
wurden "volkseigene" Güter gemacht. Statt des bisherigen Besitzers saß jetzt ein
Beamter des Staates darauf. Das übrige Land wurde in Stellen zu fünf Hektar auf-
geteilt.

Örtliche Siedlungskommissionen, bei denen selten Bauern mitwirkten — meistens
setzten sie sich aus ortsansässigen Arbeitern, Handwerkern, und zwar im wesent-
lichen Kommunisten oder linksradikalen Elementen zusammen —-, nahmen die
Verteilung auf die Antragsteller vor.

Wer waren aber diese Menschen, die durch den "Befreiungsakt" plötzlich zu Land
kamen ?

In erster Linie wurden auf den größeren Gütern die Gutsarbeiter berücksichtigt,
auf der anderen Seite ortsansässige Industriearbeiter, zu einem anderen Teile
aber auch Bewerber aus der nahen Stadt, die zwar keine Landwirte waren, dafür
aber ihre politischen Freunde bei der Siedlungskommission hatten.

Berücksichtigt wurden auch die "Umsiedler", nämlich die Ostvertriebenen von
jenseits der Oder-Neiße-Linie. Auch solche Flüchtlingsbauern kamen in Frage,
die einwandfrei nachweisen konnten, daß sie nicht mehr als einhundert Hektar
besessen hatten. Die Durchführung der Landverteilung war nicht durch irgendein
Schema geregelt, sondern blieb mehr oder minder dem Willen der Siedlungs-
kommission überlassen.

So wurde das Land verteilt. Die Gebäude fehlten allerdings und sollten "in kom-
mender Zeit geschaffen werden". Bis dahin wurden Schlösser, Gutshäuser und
andere Wirtschaftsgebäude zu Siedlerwohnungen umgewandelt. Stallgebäude
waren für den Anfang durch die großen Gutsställe reichlich vorhanden; denn
das lebende Inventar der Siedler bestand zunächst aus Ziegen und Hühnern,
und erst nach und nach zogen Schweine und Kühe in die Ställe ein.
Pferde besaßen damals nur die Umsiedler.

Ein schweres Arbeiten begann für Neubauern und Siedler. Wenn ihnen auch erst
einmal Wohnraum und Land unentgeltlich zur Verfügung gestellt waren, so fehlte
es doch an Zugvieh, Maschinen, Handwerkszeug und überhaupt an sämtlichem
toten Inventar, was ein Siedler auf einer Stelle von fünf Hektar benötigt. Die
Geräte der aufgeteilten Güter eigneten sich nur selten für die Bearbeitung einer
Siedlerstelle, da sie viel zu groß und zu schwer für die Zugkraft einer Kuh oder
eines Pferdes waren.

Fortsetzung in der nächsten Folge.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 20. April 1954

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