Hausbuch, das polizeiliche Meldewesen in der DDR.

Informationen im Zusammenhang mit der ehemaligen 'Sowjetischen Besatzungszone (SBZ)' und späteren DDR.

Hausbuch, das polizeiliche Meldewesen in der DDR.

Beitragvon -sd- » 28.04.2019, 19:43

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Hausbuch, das polizeiliche Meldewesen in der DDR verlangte für jedes
Wohngebäude und alle Gemeinschaftsunterkünfte das Führen eines
Hausbuchs durch Besitzer oder Verwalter. Darin waren alle Bewohner,
Besucher aus der DDR, die 30 Tage oder länger blieben, v.a. aber
alle in die DDR eingereisten Besucher, also insbesondere Bundesbürger,
binnen 24 Stunden einzutragen. Das Hausbuch mußte auf Verlangen
der Volkspolizei oder Vertretern der Stasi vorgelegt werden.

Quelle: Textquelle noch nicht bekannt.

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Am 02.01.2014 schrieb Henry Lange:
> Die Hausbücher sind zumeist in den Händen der Hausbuchführer geblie-
> ben, anschließend im Müll gelandet oder bei dem einen oder anderen
> "Sammler". Eine Verpflichtung zur Ablieferung bei der VP gab es nicht,
> und nach dem > 3.10.1990 bestand auch keine Pflicht mehr zur Führung
> derselben.

Vgl. zu den Hausbüchern auch:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de ... e=anfragen

Laut Anordnung des Innenministers der DDR vom September 1990 waren
die Hausbücher bei den Meldestellen zwecks Vernichtung abzuliefern.
Siehe https://web.archive.org/web/20071109013 ... /teil2.htm
Offenbar wurde dies aber nur unvollständig umgesetzt.

> Von daher bliebe eben nur die Meldekartei, auf die man aber nur
> bei Vorliegen eines "rechtlichen Interesses" zurückgreifen kann.
> Und bekanntlich ist die Familienforschung nur ein "berechtigtes",
> aber kein rechtliches Interesse.

Für Auskunft aus der Meldekartei ist ein berechtigtes Interesse aus-
reichend, somit erhält man auch als Familienforscher Auskunft.

Markus Röhling angefragt

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Meldekarten / Kreismeldekarteien in der DDR.

Beitragvon -sd- » 15.10.2020, 19:06

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In der DDR unterstand das gesamte Meldewesen als Abteilung Paß- und
Meldewesen der Volkspolizei. Die Volkspolizeikreisämter führten die
Kreismeldekarteien. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wurde
das Meldewesen auch hier bei den Kommunen angebunden.

Soweit die Kreismeldekarteien erhalten geblieben sind, müßten sie
jetzt im zuständigen kommunalen Archiv sein. Für Brandenburg wurde
die Entwicklung in einer Publikation von 2008 (ab S. 76) beschrieben:
http://blha.brandenburg.de/wp-content/u ... 5_2008.pdf

Thekla Kluttig

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Das können Sie gerne tun, Thekla Kluttig
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Re: Hausbuch, das polizeiliche Meldewesen in der DDR.

Beitragvon -sd- » 01.11.2020, 11:20

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'Denunziant' — ein Ehrentitel.

Vom Ostberliner Schöffengericht Mitte wurde in einem Urteil festgestellt,
daß die Bezeichnung 'Denunziant' keine Beleidigung für einen Hausobmann
der 'Nationalen Front' sei, da jeder überzeugte "demokratische" Bewohner
der Sowjetzone die "Pflicht" habe, Verräter und Feinde des Volkes anzu-
zeigen.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 24. Dezember 1953

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