FN-Änderung von POLZIN zu HECKMANN.

Schreibvarianten von Familiennamen. Änderungen von Familiennamen. Namensähnlichkeiten. Beispiele.

FN-Änderung von POLZIN zu HECKMANN.

Beitragvon -sd- » 13.01.2019, 11:08

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Änderung des Familiennamens von POLZIN zu HECKMANN.

Vermerk auf der Geburtsurkunde von 1915:
Freienwalde Oder am 9. Oktober 1922.
Auf Anordnung des Amtsgerichts zu Freienwalde / Oder wird vermerkt:

Der Justizminister hat unter dem 15. August 1922
den Wilhelm Heinz Ernst Polzin (* 1915 Freienwalde) ermächtigt,
den Familiennamen Heckmann zu führen.


Der Standesbeamte (gez.) ? unleserlich ?

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Ich gehe davon aus, daß ab spätestens 1871 in Deutschland das Adoptionsgesetz
mit Namensänderung überall gleich war. Im Fürstentum Reuss geht das ab 1850 los.
Wenn ein Familienname z.B. durch eine Heirat geändert wird, muß das über ein
Amtsgericht mit einem Antrag eingereicht werden. Das Amtsgericht bestätigt das
mit einer Urkunde, die du im zuständigen Staatsarchiv findest.

Das ist dann bei Adoptionen mit dazwischen gewesen, wenn ich gesucht habe.
Schlecht bei mir ist bloß, ich weiß den Namen des Kindes nicht, aber es ist danach
archiviert und nicht nach den Namen der Eltern.

Stefan Schmidt

Okay, hier Beweisfotos Amtsgericht, Schleiz, Landesgericht Gera damals, das war
die älteste, die ich aus meiner Region gefunden hatte. Ja und eine Scheidung gab
es noch 1815 nur in den preußischen Gebieten hier bei mir, bei Reuss erst nach 1919.
Vorher war hier der Pfarrer zuständig, er hat den Kindsnamen nach der Trauung
geändert. Aber auch durchgestrichene Ehe habe ich in Kirchenbüchern gesehen.

Stefan Schmidt
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