Verfügungen wegen anstößiger Vornamen.

Schreibvarianten von Familiennamen. Änderungen von Familiennamen. Namensähnlichkeiten. Beispiele.

Verfügungen wegen anstößiger Vornamen.

Beitragvon -sd- » 25.09.2016, 13:36

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Beilegung unschicklicher Vornamen.

Zitiert aus:
Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
Nr. 51, 13. Dezember 1816, Seite 390:

Auf Veranlassung einer unterm 25sten Oktober d.J. erlassenen Verfügung
des Königlichen Ministeriums des Innern wird den Superintendenten und
Predigern der Provinz Brandenburg zur Nachricht und Achtung bekannt
gemacht, daß bei der Taufe eines Kindes nur die Beilegung solcher
Vornamen verstattet werden soll, welche entweder zu den bisher unter
den Christen üblichen Taufnamen gehören, oder, falls sie neu gebildet
worden, doch Theils an sich einen Sinn, Theils in ihrer Bedeutung nichts
Anstößiges haben. Selbst Familienzunamen, welche nicht zugleich schon
übliche Taufnamen sind, dürfen als solche den Täuflingen nicht beigelegt
werden.

Berlin, den 21sten November 1816

Zwanzig Jahre später wurde an diese Verfügung erinnert:

Zitiert aus:
Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin
Stück 16, 15. April 1836, Seite 103

Da neuerdings wieder Fälle vorgekommen sind, wo den Kindern bei der
Taufe, nach dem Willen der Eltern, unschickliche Vornamen beigelegt
wurden, so wird den Superintendenten und Predigern der Provinz die
in dieser Beziehung erlassene Verfügung vom 21. November 1816
(Amtsblatt de 1816, Seite 390) hierdurch in Erinnerung gebracht.

Berlin, den 28. März 1836
Königl. Konsistorium der Provinz Brandenburg

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