Uralte Kirchenregister als Quelle für Namensberichtigung ?

Schreibvarianten von Familiennamen. Änderungen von Familiennamen. Namensähnlichkeiten. Beispiele.

Uralte Kirchenregister als Quelle für Namensberichtigung ?

Beitragvon -sd- » 20.05.2015, 22:16

-------------------------------------------------------------------------------------

Uralte Kirchenregister als Quelle für Namensberichtigung ?

Schulte und Sohn erschienen beim Standesamt und beantragten,
den Familiennamen zu berichtigen. Schon in der Heiratsurkunde
des Großvaters von 1891 sei fälschlicherweise als Familienname
Schulte eingetragen. Die Vorfahren hätten aber Schulte am Hülse
geheißen. Urkundlich belegt habe ein Vorfahre schon Ende des
15. Jahrhunderts den Namen »In den Hülsen« getragen. Dann habe
ein anderer das Schultenamt (so nannte man Verwalter erzbischöf-
licher Grundbesitzungen in Westfalen) übernommen und der Begriff
Schulte sei dem Namen vorangestellt worden. Danach variierten die
Schreibweisen (Schulte im Hülse, Schulte op den Hülsen etc.),
immer aber blieben die beiden Bestandteile. Das belegte Familie
Schulte mit Auszügen aus Kirchenbüchern Evangelischer Kirchen-
gemeinden von 1805, 1832 und 1841. Die zuständige Standes-
beamtin weigerte sich, den Namen im Personenstandsbuch zu
berichtigen. Der Zusatz »am Hülse« sei nur ein erläuternder Beiname
(ein geografischer Hinweis vermutlich). Uralte Kirchenregister, die
lange vor Einführung moderner Personenstandsbücher geführt
wurden, zählten nicht als Beweis.

Dem widersprach das Landgericht Bochum (7 T 277/06). Auch
wenn die Basis dafür ein altes Standes- oder Kirchenregister sei,
müsse der Name berichtigt werden. Die Kirchenbücher stellten
sehr wohl Personenstandsurkunden dar – zivile Register habe
es zu dieser Zeit noch nicht gegeben. Zeitliche Grenzen für
Berichtigungen seien dem Personenstandsgesetz nicht zu ent-
nehmen. »Am Hülse« sei auch kein bloßer Namenszusatz mit
geografischem Bezug. Der Wohnort des Herrn »Schulte am Hülse«
sei z.B. im Kirchenbuch von 1841 extra vermerkt. Anhaltspunkte
dafür, daß der Familienname des Urururgroßvaters später geändert
wurde, gebe es ebenso wenig: Das wäre laut »allerhöchster
Kabinettsordre« von 1822 ohne Erlaubnis der Obrigkeit sogar
strafbar gewesen.

Quelle:
Neues Deutschland, 17.09.2008, Ratgeber: Familie/Steuern, Seite 6

-------------------------------------------------------------------------------------
Dankenswerterweise mitgeteilt von Rüdiger Bier.
Benutzeravatar
-sd-
Site Admin
 
Beiträge: 6347
Registriert: 05.01.2007, 16:50

Zurück zu Wie sich Namen verändern können

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste