Online-Datenbank 'Östliche preußische Provinzen'.

Online-Datenbank 'Östliche preußische Provinzen'.

Beitragvon -sd- » 03.09.2017, 11:56

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Online-Datenbank 'Östliche preußische Provinzen'
Personenstandsregister 1874-1945:
http://search.ancestry.de/search/db.asp ... b+Property


Diese Sammlung enthält Geburts,- Heirats,- und Sterberegister, zusammenfassend
Personenstandsregister genannt, aus zahlreichen Standesämtern östlicher preußischer
Provinzen, die im heutigen Polen liegen und umfaßt die Jahre von 1874 bis einschließlich
1945.

Der Begriff 'Preußen' bezeichnete seit dem Mittelalter den Siedlungsbereich der Prußen
und die aus ihm hervorgegangenen Herrschaftsgebiete außerhalb des Heiligen Römischen
Reichs. Nachdem der hohenzollernsche Kurfürst Friedrich III. sich im Jahre 1701 als
Friedrich I. zum König von Preußen krönen ließ, wurden seine Besitzungen als Königreich
Preußen bezeichnet. Aus dem Königreich, das seit 1871 der dominierende Bundesstaat
des Deutschen Reichs war, entstand 1918 der republikanische Freistaat Preußen, der
bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs bestand. Die Hauptstadt des Herzogtums Preußen
war Königsberg, die des Königreichs und späteren Freistaats Berlin. Das Königreich und
der Freitstaat Preußen waren in mehrere Provinzen eingeteilt, die wiederum in mehrere
Regierungsbezirke und Kreise gegliedert waren.

In dieser Sammlung sind vor allem Dokumente aus den Kreisen der östlichen preußischen
Provinzen wie Ostpreußen, Schlesien, Westpreußen, Brandenburg, Pommern und die
Grenzmark Posen-Westpreußen enthalten. Die Art der Dokumente sowie deren Lauf-
zeiten variieren. Es sind nicht für alle Standesämter alle Personenstandsregister verfügbar.

Geburts-, Heirats- und Sterberegister sind in den damaligen preußischen Provinzen von
den örtlichen Standesämtern ab dem 1. Oktober 1874 eingerichtet worden. Die Register
sind chronologisch in der Regel als jahrgangsweise gebundene Sammlung von Dokumenten
angelegt, die zusammenfassend als “Personenstandsregister” bezeichnet werden.
Ergänzend sind für einige Gemeinden alphabetische Namensverzeichnisse erstellt worden.
Die verpflichtende staatliche Beurkundung des Personen- oder Zivilstandes der gesamten
Bevölkerung besteht seitdem neben den traditionell weiterhin geführten Kirchenbüchern.

Informationen zu den Dokumenten:

Die Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle sind auf vorgedruckten Formularen
beurkundet, die vom Standesbeamten handschriftlich ausgefüllt wurden. Dabei
weichen meistens das Geburtsdatum und das Sterbedatum von dem der Beurkundung
ab. Je nach verwendeten Formularen und individuellen Formulierungen des Beamten
sind nachfolgende Angaben zu finden.

Bei den Geburten umfaßt jedes Dokument eine Seite. Bei der anzeigenden Person
handelt es sich oft um eine Hebamme oder den Vater des Kindes.

Laufende Nummer des Dokuments.
Datum der Beurkundung.
Anzeigende Person: Beruf, Vornamen, Nachname, Mädchenname, Wohnort /
Adresse, Konfession.
Mutter: Vornamen, Nachname, Mädchenname, Ehemann, Konfession,
Wohnort / Adresse.
Kind: Geburtsdatum, Zeitpunkt der Geburt, Geschlecht, Vornamen.
Unterschriften.

Bei den Eheschließungen umfaßt jedes Dokument eine Vorder- und Rückseite,
die nacheinander dargestellt werden.

Laufende Nummer des Dokuments.
Datum der Heirat.
Bräutigam: Beruf, Vornamen, Nachname, Konfession, Alter oder Geburts-
datum und –ort, Wohnort sowie Angaben zu seinen Eltern und deren Wohnort.
Braut: Beruf, Vornamen, Nachname, Mädchenname, Konfession, Alter oder
Geburtsdatum und –ort, Wohnort sowie Angaben zu ihren Eltern und deren
Wohnort.
Zeugen
Unterschriften

Bei den Sterbefällen umfaßt jedes Dokument eine Seite. Bei der anzeigenden Person
handelt es sich oft um einen Verwandten des Verstorbenen, in den Kriegsjahren des
Ersten und Zweiten Weltkrieges wurden die Anzeigen auch von den zuständigen
Behörden übernommen.

Laufende Nummer des Dokuments.
Anzeigende Person: Vornamen, Nachname, Mädchenname, Beruf, Wohnort /
Adresse, Konfession.
Verstorbene Person: Beruf, Vornamen, Nachname, Mädchenname, Alter,
Konfession, Wohnort/Adresse, Geburtsort und –datum, Ehepartner / Eltern,
Sterbeort und –datum, Zeitpunkt des Todes.
Ab 1938 oft auch Angabe der Todesursache und Verweise zum Geburts-
und / oder Heiratsregister.
Unterschriften.

Am Rand der Personenstandsregister können nachträglich eingefügte Notizen zu
weiteren Ereignissen aus dem Leben des Kindes, des Ehepaares oder des Verstor-
benen vermerkt sein. Diese werden auch als “Beischreibungen” bezeichnet und
sind nicht über die Suchmaske erschlossen.

In der Box “Diese Sammlung durchsuchen” kann zunächst das Standesamt,
danach die Laufzeit und schließlich die Art der Dokumente ausgewählt werden.
Oft sind nur die Namensverzeichnisse zu den Personenstandsregistern verfügbar.

Information zu den ursprüngliche Daten / Quellenhinweis:
Es handelt sich ursprünglich um Zivilstandsregister 1874–1945
des Landesarchivs in Berlin.

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