Aberkennungen akademischer Grade im Nationalsozialismus.

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Aberkennungen akademischer Grade im Nationalsozialismus.

Beitragvon -sd- » 15.10.2013, 14:11

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Aberkennungen akademischer Grade im Nationalsozialismus, Leipzig: 1937 bis 1944.

Mit dem 'Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen
Staatsangehörigkeit vom 14.07.1933' wurde allen Emigranten die Aberkennung ihrer deutschen
Staatsbürgerschaft angedroht. Tatsächlich wurden in den nächsten Jahren mehrere tausend
Ausbürgerungsverfahren durchgeführt. Als Nebenstrafe der Ausbürgerung wurde im Gesetz
der Verlust aller bürgerlichen Ehrenrechte festgelegt. Die Namen der Ausgebürgerten wurden
dann im 'Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger' listenförmig veröffentlicht.

Derart reglementiert, wurden die Universitäten nun massenhaft zu Depromotionen gezwungen –
aber alles geschah nach außen hin im Namen und Auftrag der Fakultäten. Mit den rückwirkenden
Aberkennungsverfahren eigener Abschlüsse, ohne Nachprüfung durch die verleihende Korporation
oder durch Dritte wurden die Universitäten und Fakultäten zugleich Staatsbehörde und Vollzugs-
organ.

Aus den publizierten Listen lassen sich 1.665 Angaben zu Depromotionsverfahren entnehmen.
Für ein knappes Viertel der Depromovierten (382 Namen) weisen die vermerkten Zwangs-
Vornamen 'Sara' und 'Israel' auf einen eindeutigen jüdischen Hintergrund hin.

Quelle: Universitätsarchiv Leipzig.
http://www.archiv.uni-leipzig.de/univer ... her-grade/

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