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Der 27. Januar 1945.
Durch Proklamation des Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog vom 3. Januar 1996 wurde der 27. Januar
zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt. Historischer Hintergrund ist die Befreiung
des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar 1945 durch die Rote Armee. Auschwitz steht symbolhaft
für den Völkermord und für die Millionen Menschen, die durch das Nazi-Regime entrechtet, verfolgt, gequält
oder ermordet wurden.
In der südpolnischen Stadt Oswiecim bei Krakau hatte die SS von April 1940 an das größte ihrer Arbeits- und
Vernichtungslager bauen lassen. Es bestand aus dem Stammlager, dem drei Kilometer entfernten Lager
Birkenau, in dem sich die Gaskammern und Verbrennungsöfen befanden, und 45 Zwangsarbeitslagern bei
Fabriken in der Umgebung. In dem Gebiet waren bis zu 155.000 Menschen zusammengepfercht. Insgesamt
wurden in Auschwitz von Anfang 1942 bis Ende 1944 schätzungsweise rund 1,5 Millionen Juden sowie viele
tausend Sinti, Roma und Polen umgebracht.
Der Deutsche Bundestag begeht den Gedenktag jährlich im Rahmen einer Feierstunde. Am 27. Januar werden
bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, halbmast beflaggt.
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