Amtshandlungen wo ?

Amtshandlungen wo ?

Beitragvon -sd- » 02.06.2021, 19:17

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PS.: Ich weiß nicht, ob ich es schon mal erwähnt habe, aber
niemand war verpflichtet die Bestattung (oder Trauung oder
Taufe) in der zuständigen Kirchengemeinde durchführen zu
lassen. Wo z.B. die Bestattung stattfand, entschieden die
Hinterbliebenen. Lediglich der Sterbeeintrag war zwingend
beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Heiko Klatt, Berlin
http://ahnenforschung-klatt.de

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In Kirchenbücher wurden kirchliche Amtshandlungen eingeschrieben,
also Taufen, Trauungen, Bestattungen. Früher manchmal, später
immer wurden auch die Tage von Geburt oder Tod genannt.

Man weiß bei älteren Daten also meist nicht das genaue Geburts-
datum. Damals waren aber die Eltern darauf bedacht, ihr Neuge-
borenes so schnell wie möglich taufen zu lassen.

Hartmut Conrad

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