Zu jung gefreit ? Heiratsgründe.

Zu jung gefreit ? Heiratsgründe.

Beitragvon -sd- » 18.04.2021, 17:48

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Zu jung gefreit ???

Die rechtliche Seite einer Verheiratung mit 16 Jahren vermag ich nicht
zu beurteilen. Ich denke auch nicht, daß die beiden "mit Vorliebe"
heirateten also "mußten", zumindest spielt das hier wohl keine Rolle.
Nachdem, was ich in Kirchenbüchern fand und was da und dort berichtet
wurde: Die Ehe war auch eine Institution der Familiensicherung und
-versorgung. Und damit die Waisen- und Armenkasse einer Gemeinde
nicht belastet wurde, war es einfach notwendig, nach dem Tode gleich
zweier "Wirtschaftsvorstände" entsprechend zu verfahren. Zumal mög-
licherweise noch unmündige Kinder zu versorgen, die Witwen mW nicht
rechtsfähig waren und die beim Tode der Familienväter bestellten
Vormünder bzw Rechtspfleger oder Verweser die auch finanzielle Last
bald los werden wollten. Interessant wäre zu wissen, wer denn da den
"beigebrachten Consens" erteilt hat. Auch bin ich auf andere Erklärungen
neugierig.

Manfred Thon

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Seit 1875 gab es ein Mindestalter für Heirat, dieses lag bei Männern
bei 20, für Frauen bei 16 Jahren.
Seit dem 15. Jahrhundert galt im Deutschen Reich (teilweise bis ins
19. Jahrhundert) das Römische Recht, demnach war das Mindestalter
für Männer mit 14, für Frauen mit 12 Jahren festgelegt
(französisches Recht: Männer 18 Jahre, Frauen 15 Jahre;
Englisches Recht: Männer 14 Jahre, Frauen 12 Jahre).

Heiko Klatt, Berlin
http://ahnenforschung-klatt.de

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Heiratsalter 1877: Vollendetes 16. Lebensjahr.

Osthavelländisches Kreisblatt 1877, Nr. 28:

In Gubrau erlitt dieser Tage eine Eheschließung an dem für die Trauung
festgesetzten Tage eine sehr unliebsame Störung. Schon harrte der
Wagen vor der Thür des Brautpaares, da bringt der Boote die Nachricht,
daß der standesamtliche Akt nicht vollzogen werden könne, weil die
Braut noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet habe.

Klaus-Peter Fitzner

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