Keine doppelte Staatsangehörigkeit.

Keine doppelte Staatsangehörigkeit.

Beitragvon -sd- » 07.03.2021, 14:55

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Doppelte Staatsangehörigkeit ?

Bis zum Erlaß des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913
gab es keine deutsche Staatsangehörigkeit, sondern man war Staats-
angehöriger des Gliedstaates, in dem man lebte. Die Einwohner der
preußischen Provinz Posen waren also Preußen, unabhängig von ihrer
Volkszugehörigkeit. Da es keinen polnischen Staat gab, konnte es auch
keine polnische Staatsangehörigkeit geben. So wird in Listen der Aus-
wandererschiffe nach USA für Polen und Deutsche aus Posen als Her-
kunftsland "Preußen" bzw. "Prussia" angegeben.

Entsprechendes gilt für das russische und das österreichische Teilungs-
gebiet, die Einwohner Warschau waren rechtlich Russen und die Ein-
wohner Krakaus Angehörige der k.u.k.-Monarchie. Das hatte u.a. die
tragische Folge, daß Polen im Ersten Weltkrieg auf deutscher und
österreichischer Seite gegen Polen kämpften, die auf russischer Seite
kämpfen mußten.

Klaus Pfeiffer

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Aber gerne. Klaus Pfeiffer


Zumindest 1920 gab es keine deutsche und gleichzeitig polnische Staats-
angehörigkeit. Personen mit bisher deutscher Staatsangehörigkeit mußten
sich diesbezüglich entscheiden. Diejenigen, die nicht die polnische Staats-
angehörigkeit übernehmen wollten, mußten das Land verlassen
(so meine Mutter mit ihren Eltern).

Ernst Schroeder
www.kolberg-koerlin.de

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Hallo Dieter, kein Problem, vor allem auch weil Du stets hilfsbereit bist
und gemeinschaftlich denkst. Ernst Schroeder



Anhand der Geschichte meiner Familie kann ich folgendes berichten.

Meine väterlichen Vorfahren waren fast ausschließlich Tuchmacher, die
beständig ihren Absatzmärkten hinterher gezogen sind. Von Brietzig
im Landkreis Pyritz (Provinz Pommern) aus über

Czarnikau an der Netze
(Kreis Czarnikau, Provinz Posen),

Schokken
(Kreis Wongrowitz, Provinz Posen),

Chodziesen
(Kreis Kolmar, Provinz Posen),

Ozorków
(Woiwodschaft Łódź),

Białystok, Choroszcz und Supraśl
(Woiwodschaft Podlachien)

Zgierz
(Woiwodschaft Łódź)
bis letztendlich nach Cottbus (1905) und Vlotho (1902).

Auf diesem langen Weg ist in fast allen Kirchenbucheinträgen reinlich
vermerkt "Preußischer Untertan", so daß weder bei der Neuansiedlung
in Brandenburg noch in Westfalen ein Einbürgerungsverfahren nötig
war. Also in "meinem" Fall wurde die Staatsangehörigkeit weitervererbt.

Michael Stübbe

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