StA-Datenschutzfristen.

StA-Datenschutzfristen.

Beitragvon -sd- » 26.01.2021, 10:37

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StA-Datenschutzfristen.

Für standesamtliche Urkunden gibt es
2009 festgelegte Datenschutzfristen:

Geburten 110 Jahre
Heiraten (Eheregister) 80 Jahre
Begräbnisse (Sterberegister) 30 Jahre

Für die direkte Linie gibt es keine Fristen.

Wie lange die Person, über die man Auskünfte wünscht,
z.B. verstorben ist, spielt keine Rolle.

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