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Zweitabschriften von Kirchenbüchern und StA-Unterlagen.

BeitragVerfasst: 21.11.2020, 09:45
von -sd-
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Zweitabschriften von Kirchenbüchern und StA-Unterlagen.

Zweitabschriften sind Abschriften von Kirchenbüchern
oder Standesamtunterlagen ab ca. 1800. Sie wurden in
den Amtsgerichten aufbewahrt.

Thomas Oszinda

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Die Erstschrift ist das Buch, welches beim Pfarramt blieb.
In diesem wurden sehr oft Randnotizen eingetragen, wie
z.B bei der Taufe einer Person, wurde das Datum / Nr.
der Trauung oder des Todes nachgetragen.
Für uns Forscher natürlich immer besonders wertvoll.

Denis Landmann
http://www.landmann-ahnen.de

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Ich willige ein. Denis Landmann