Stiefsohn (Definition).

Stiefsohn (Definition).

Beitragvon -sd- » 14.10.2020, 18:25

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Uneheliche (voreheliche) Kinder gab es schon immer. Wenn nun
eine Frau später, also erst nach einigen Jahren heiratete und die
Geburt des Kindes nichts mit der neuen Familie zu tun hatte und
der Vater das Kind nicht als seines angenommen hat, dann war
es sein Stiefkind.

Im normalen Sprachgebrauch ist dann trotzdem von Vater und
Kind die Rede.

Bei Wikipedia gibt es eine 14seitige Erklärung zur Sozialstruktur.
Folgender Ausschnitt daraus:

Die Vorsilbe Stief- bezeichnet eine nicht verwandte Person, mit
der man durch die Ehe (http://de.wikipedia.org/wiki/Ehe) oder
Lebenspartnerschaft
(http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenspartnerschaftsgesetz)
eines Elternteils verschwägert ist. Eine Stiefmutter
(http://de.wikipedia.org/wiki/Stiefmutter) ist eine spätere Ehe-
frau des Vaters. Desgleichen ist ein Stiefvater
(http://de.wikipedia.org/wiki/Stiefvater)
ein späterer Ehemann der Mutter.

Stiefelternverhältnisse können auch für nichteheliche Kinder ent-
stehen. Der Begriff 'Stiefeltern' gilt jedoch nicht für Adoptiveltern.
Als Stiefschwester oder Stiefbruder bezeichnet man die Kinder des
Stiefelternteils, zu denen keine Blutsverwandtschaft besteht.

Peter Köhler

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Selbstverständlich kann meine damalige E-Mail zu der Thematik
zitiert werden. Peter Köhler
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