Kirchenbuch-Vermerk 'vidi'.

Kirchenbuch-Vermerk 'vidi'.

Beitragvon -sd- » 25.09.2019, 21:23

----------------------------------------------------------------------------------------

Vermerk "vidi" im Kirchenbuch.

Bei den jährlichen Visitationen durch den Bischof oder einen Beauf-
tragten wurde vermerkt, daß die Register angesehen und geprüft
worden waren.

-

Der Visitationsvermerk (!) vidi oder vidid wurde in diesem Zusammen-
hang angebracht. Es war zu prüfen, ob / daß die Kirchenbücher ord-
nungsgemäß geführt wurden. Regelungen zur Kirchenbuchführung
finden sich u. a. im Preußischen Allgemeinen Landrecht. Daneben
waren zudem die innerkirchlichen Vorschriften zur Kirchenbuchführung
zu beachten.

----------------------------------------------------------------------------------------
Benutzeravatar
-sd-
Site Admin
 
Beiträge: 6347
Registriert: 05.01.2007, 16:50

Zurück zu Basiswissen

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste